Kindeswohlgefährdung

Kindeswohlgefährdung

Wenn Eltern kleine Kinderseelen verletzen

Es macht traurig und betroffen, aber es ist leider ein Teil unserer modernen Realität: In den letzten Jahren haben wir viele Fälle bearbeitet, die das Thema Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung und auch Trennungskriminalität beinhalteten. 

Trennungs­kriminalität keine Chance geben

Wir sind selbst immer wieder überrascht, was ehemals liebende Eltern sich einfallen lassen, um sich nach der Trennung das Leben schwer zu machen, insbesondere wenn es um ihre eigenen Kinder geht.

Im juristischen Bereich kommt es bei Kindeswohlgefährdung häufig zu einer sogenannten Trennungskriminalität, nämlich immer dann, wenn die eigenen Kinder als ein Instrument genutzt werden, um den Ex-Partner zu kontrollieren, ihm (emotionalen) Schaden zuzufügen oder ihn zu manipulieren.

Im Rahmen eines Detektiveinsatzes, mit dem Stichwort Kindeswohlgefährdung, wird unterstellt, dass der eine Partner dem Anderen ein falsches und schädliches Verhalten dem Kind gegenüber vorwirft. 

Manchmal zurecht, das haben wir auch schon erlebt. Gelegentlich ist dies aber auch nur ein Vorwand, um etwas zu finden, um den Partner nach der Trennung zu schädigen.

Was wir für Sie tun können

Bei einem Einsatz gehen wir folgender Frage nach: Wird einem Kind psychischer oder physischer Schaden zugefügt? Das kann bedeuten, dass es einfach bei anderen Familienmitgliedern abgegeben oder gegen die Absprache dem neuen Lebenspartner vorgestellt wird. Im schlimmsten Fall verlässt sogar einer der Partner mit dem Kind das Land.

Bei der Trennungskriminalität wird es – durch eine falsche Vorspiegelung von Kindeswohlgefährdung –  den betroffenen Elternteilen sehr schwer gemacht, Gerechtigkeit zu erlangen. 

Oft wird dem Gericht gegenüber gelogen und dem Partner vorgeworfen, das Kind zu schlagen und zu verletzen oder es zu vernachlässigen. Hier handelt es sich in der Regel um üble Nachrede und Verleumdung.

Als Detektive können wir in diesen Fällen als neutrale Zeugen auftreten und beurteilen, wie der Partner sich im Umgang mit dem Kind verhält und dies objektiv dokumentieren. 

So ist eine Unparteilichkeit gewahrt, und das Gericht hat die Möglichkeit, den gerichtsverwertbaren Bericht unvoreingenommen zu verwenden.

Abhörschutz und Lauschabwehrmaßnahmen

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