Mitarbeiterüberwachung

Mitarbeiterüberwachung

Mitarbeiter­überwachung für Unternehmen

Der Krankenstand Ihrer Mitarbeiter liegt über den akzeptablen Schwellenwert? Es gibt im Lager oder am Arbeitsplatz einen nicht erklärbaren Schwund an Material? Ob gelogen oder gestohlen – wir helfen Ihnen, die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Lohnfort­zahlungsbetrug

Viele Arbeitnehmer sehen das Vortäuschen einer Erkrankung als Kavaliersdelikt und haben keine Skrupel, um zum Beispiel einer Nebentätigkeit nachzugehen oder den Urlaub auf Kosten anderer zu verlängern.

Auch wenn es rechtlich hohe Hürden gibt, ist die Mitarbeiterüberwachung im Krankenstand absolut legal – bei einen konkreten Tatverdacht.

Wir klären für Sie, ob es sich um einen notorischen Blaumacher handelt oder nicht.

Diebstahl am Arbeitsplatz

Als Arbeitgeber haben Sie es mit einer Vielzahl von Arbeitnehmern zu tun, und der überwiegende Teil der Belegschaft ist Ihnen und dem Betrieb ehrlich und loyal gegenüber eingestellt. 

Doch als Arbeitgeber wissen Sie auch, dass es den einen oder anderen gibt, der es weder mit der Moral, noch mit dem Gesetz allzu genau nimmt. 

Der Schaden, der Ihnen durch Betrug und Diebstahl am Arbeitsplatz entsteht, macht sich in Ihrer Bilanz nachhaltig bemerkbar und kann die Existenz, besonders bei kleineren Firmen, gefährden.

Unerlaubte Nebentätigkeit

Ein Mitarbeiter aus Ihrem Unternehmen arbeitet nebenbei bei einem Wettbewerber oder geht einer Tätigkeit nach, die Sie ihm untersagt haben? 

Durch dieses Verhalten schadet der Mitarbeiter Ihrem Unternehmen und der Belegschaft. Das kann neben finanziellen Einbußen, Arbeitsplätze und Aufträge kosten.

Schwarzarbeit

Ein typisches Delikt von Arbeitnehmern ist Schwarzarbeit. In der Regel natürlich beim Mitbewerber, um die Preise im Wettbewerb zu unterbieten.  Durch dieses Verhalten wird Ihrem Unternehmen geschadet und der Mitbewerber hat einen illegalen Wettbewerbsvorteil.  Das kann neben finanziellen Einbußen möglicherweise auch Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen kosten.

Wettbewerbsverstöße

Der Umgang unter Wettbewerbern ist ein Kampf mit harten Bandagen. 

Unlauterer Wettbewerb ist aber kein Kavaliersdelikt, und bei Wettbewerbsverstößen kann es zu erheblichen finanziellen Schäden kommen. 

Doch Wettbewerbsverstöße müssen Sie nicht einfach hinnehmen! Die deutschen Gesetze sehen eine Vielzahl an Möglichkeiten vor, damit Sie sich dagegen wehren können. 

Wenn Sie als Firmeninhaber den berechtigten Verdacht haben, dass ein Mitbewerber sich Praktiken bedient, die Ihnen schaden oder unseriös erscheinen, können wir auf Ihren Wunsch hin rasch handeln.

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik Firmenkunden.

Abhörschutz und Lauschabwehrmaßnahmen

Haben Sie weitere Fragen?

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir unterbreiten Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.