Kindeswohl­gefährdung und Trennungs­kriminalität im Detektiveinsatz

Ich habe in den letzten Jahren viele Fälle im Bereich von Kindeswohlgefährdung und Trennungskriminalität bearbeitet und bin selbst immer wieder überrascht, was Eltern sich einfallen lassen, nach der Trennung sich gegenseitig anzutun.

Im juristischen Bereich kommt es bei Kindeswohlgefährdung auch gerne zu einer so genannten Trennungskriminalität, nämlich immer dann, wenn die eigenen Kinder als ein Instrument genutzt werden, um den Ex-Partner zu kontrollieren, ihm (emotionalen ) Schaden zuzufügen oder auch zu manipulieren.

Im Rahmen eines Detektiveinsatzes mit dem Stichwort Kindeswohlgefährdung, wird unterstellt, dass der eine Partner dem Anderen im Grunde genommen ein falsches und schädliches Verhalten dem Kind gegenüber vorwirft. Manchmal zurecht, das haben wir auch schon erlebt, gelegentlich ist dies aber auch nur ein Vorwand, um etwas zu finden, dem Partner nach der Trennung zu schädigen.

Definition Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung

Die Begriffsdefinition ist recht allgemein gefasst. Der Gesetzgeber zieht hier drei Kriterien zur Festlegung des Begriffs Kindeswohlgefährdung heran und es geht um das körperliche, seelische und geistige Wohl des Kindes.

Bei Detektiveinsätzen geht es dann zumeist um folgende Punkte, die es nachzuweisen gilt:

  • Die Verletzung des kindlichen Körpers oder seiner Gesundheit oder die
  • allgemeine Vernachlässigung des Kindes

Beide Einsatzarten, Kindeswohlgefährdung und die Trennungskriminalität, haben uns Detektive in der Vergangenheit immer wieder beschäftigt.

Bei der Trennungskriminalität wird durch eine falsche Vorspiegelung von Kindeswohlgefährdung, es den betroffenen Elternteilen sehr schwer gemacht, Gerechtigkeit zu erlangen. Oft wird dem Gericht gegenüber gelogen und dem Partner vorgeworfen das Kind zu schlagen und zu verletzen oder auch zu vernachlässigen. Hier handelt es sich in der Regel um Üble Nachrede und Verleumdung.

Üble Nachrede und Verleumdung beweisen.

Im Rahmen von Übler Nachrede und Verleumdung den Nachweis für Sie zu führen, ist aus ermittlungstaktischer Sicht eines Privatdetektivs, nur sehr schwierig zu erbringen. Widerfährt Ihnen diese Üble Nachrede im Rahmen einer Trennung und es wird versucht Ihnen eine Kindeswohlgefährdung anzuhängen, kann ein Privatdetektiv als neutraler Zeuge eine sachdienliche Befragung in Ihrem ehemaligen Umfeld vornehmen, um herauszufinden, wer schlecht über Sie spricht und den Verursacher der unwahren Gerüchte somit ermitteln.

Es handelt sich dabei übrigens um einen Straftatbestand nach §186 StGB, wird auf Antrag strafrechtlich verfolgt und sieht sogar eine bis zu zweijährige Haftstrafe vor.

Bei einem konkreten Fall und echter Kindeswohlgefährdung, ist es möglich mit einem Privatdetektiv der Detektei Schütt die tatsächlichen Umstände zu observieren und dokumentieren zu lassen. Haben Sie das alleinige Sorgerecht und wollen gravierenden Sachverhalte beweisen, hilft eine Beobachtung durch unsere Experten, wie der Ex Partner mit dem Kind in seiner Umgangszeit verhält.

Wird das Kind bei den Großeltern abgegeben und der Partner vergnügt sich anderweitig, kümmert sich nicht um das Kind wie versprochen? Vielleicht wird es auch gegen der Absprache einem neuem Lebenspartner vorgestellt? Im schlimmstenfalls verläßt der Partner vielleicht mit dem Kind das Land?

Früherkennung zur Kindeswohlgefährdung

Es gibt verschiedene Indizien die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten können. Neben körperlichen Merkmalen, blauer Flecke am Körper, mangelnde Körperhygiene oder auch fehlende Versorgung von Essen und Trinken, kommen psychische Auffälligkeiten bei Kindern ebenfalls oft vor.

Haben Sie so einen Verdacht, ist dieses nicht nur von Ihnen zu dokumentieren, sondern auch der Beistand eines Anwaltes und des Jugendamtes zu suchen.

Als Detektive können wir in diesen Fällen als neutrale Zeugen auftreten, wie der Partner mit dem Kind während seines Umgangs mit dem Kind verhält und dies umfassend dokumentieren. So ist eine Unparteilichkeit von Ihrer Seite aus gewahrt und das Gericht hat die Möglichkeit den gerichtsverwertbaren Bericht der Detektei Schütt unvoreingenommen zu bewerten.

Zögern Sie nicht, wenn Sie vermuten, dass Ihr Ex-Partner oder auch dessen neuer Lebensgefährte einen negativen Einfluss auf das gemeinsame Kind hat oder Sie das Opfer von Verleumdung und Übler Nachrede in einem Scheidungskrieg sind.

Unsere Detektive können Ihnen dabei helfen, sich effektiv und rechtskonform zu wehren, denn Sie müssen nicht das Opfer bleiben. Nehmen Sie mit uns für eine umfassende Beratung und Auftragserteilung telefonisch oder via eMail Kontakt auf.

Bei uns kostet Fragen nichts!

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