Untreue und Ehebruch – was kommt danach!

In vielen Artikeln wird darüber geschrieben, wie man Untreue erkennt und welche Möglichkeiten es gibt, diese herauszubekommen. Die wenigsten wissen jedoch, was passiert danach und welcher administrativer Rattenschwanz folgt darauf.

Wir von der Detektei Schütt wollen hier eine wichtige Wissenslücke schließen

Kommt es zur Auflösung einer Heirat, kann das natürlich viele Gründe haben, keiner ist meistens davon schön und besonders unschön ist dabei die Scheidung durch Ehebruch. Kurz gesagt heißt das: Mindestens einer hat den anderen 1x betrogen. Aus meiner Berufserfahrung kann ich sagen, dass das weibliche Geschlecht genauso so oft zur Seite springt, wie ihr männliches Pendant und meist eine Vorgeschichte hat. Obwohl es rechtlich nicht zu beanstanden ist, eine Affäre mit einer anderen Person zu beginnen, sondern lediglich nach unserem westliche Wertesystem moralisch verwerflich ist, gibt es auch hier durchaus gute Gründe, warum die Wahrheit wichtig ist.

Ob verheiratet oder in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft befindlich spielte für unsere Kunden aus der Vergangenheit keine Rolle, grundlegend wollte jeder wissen, ob man sich auf den anderen Partner verlassen konnte. Wer nicht in der Treue verläßlich ist, wird es auch in anderen Dingen des Lebens nicht sein und gerade die Verläßlichkeit gehört zu einer jeden intakten Beziehung. Auch ist die körperliche Unversehrtheit des eigenen Körpers nicht mehr garantiert, sollte der Partner fremd gehen. Wissen Sie, ob der Partner geschützten Verkehr betreibt, wenn ER oder SIE von ihrem Liebesabenteuer zurückkommt und anschließend wieder mit Ihnen intim wird? Wer weiß, was derjenige sich an Krankheiten zugezogen hat, die auf Sie übertragen werden können?

Gelegentlich werden wir von unseren Kunden gefragt: Ist der Ehebruch gesetzlich verboten?

Auch wenn sich hartnäckig das Gerücht hält und der Betrogene für eine strafrechtliche Verfolgung plädiert, müssen wir ganz klar sagen:“ In Deutschland ist Ehebruch per Gesetz nicht verboten.“Das Schuldprinzip, welches noch in anderen Ländern gilt aber in Deutschland nicht mehr, wurde von dem Zerrüttungsprinzip abgelöst. Hatte früher das Verschulden den Ehebruch eine Ehepartners noch maßgeblichen Einfluss auf eine nacheheliche Regelung und ähnliches, existiert in der heutigen Rechtsprechung das Schuldprinzip eindeutig nicht mehr.

Was natürlich noch unter Strafe steht ist die so genannte Doppelpartnerschaft. Damit ist jedoch eher eine Zweitehe gemeint, eine weitere amtlich vollzogene Eheschließung und nicht eine bloße Untreue im Sinne von Ehebruch.

Dem Betrug auf der Spur.

Es gibt Firmen im Internet, die bieten Abhörgeräte an oder eine Computersoftware zur Überwachung der Person aber das sind zumeist nur technische Spielereien, die Wahrheit sagen sie einem nicht. Wir hatten in der Vergangenheit einmal einen Kunden, der seine eigene Räumlichkeiten abgehört hatte und „komische“ Geräusche aus dem gemeinsamen Wohnung vernahm, die er nicht einordnen konnte. Der Kunde vermutete daraufhin, dass seine Frau fremd ging aber tatsächlich betrieb die Dame dort nur ihren Nachmittagssport. Ohne diese Feststellung durch uns, wäre diese Beziehung möglicherweise auseinander gegangen. Ist das Ihr Plan A sich auf Vermutungen zu verlassen?

Doch wozu braucht es einen Privatdetektiv?

Wollen Sie Ihre Ehe oder langjährige Beziehung auf`s Spiel setzen, weil da etwas „komisches“ aufgezeichnet wurde oder ziehen Sie die Gewißheit durch einen Augenzeugen vor?Kommt es zur Scheidung, steht in der Regel der Frau, weil diese finanziell weniger verdient als der Mann ein entsprechender Unterhalt zu. Dieser kann dem Unterhaltsberechtigten jedoch auch verwehrt werden – nämlich dann, wenn ein „schwerwiegendes Fehlverhalten“ vorliegt.

Dies kann und ist nicht per se unter allen Umständen so und sollte besser ein tatsächlich „bewiesener“ Ehebruch sein. Dazu müsste jedoch vom Betrogenen nachgewiesen werden können, dass ein Fehlverhalten offensichtlich bei einer Person lag, die dieses Fehlverhalten vorsätzlich und langfristig ausgeübt wurde. Eine Person wird jedoch nicht wegen des Fehltrittes allein bestraft.

Es ist also wichtig für Sie zu wissen, das ein Ehebruch rechtliche Folgen in dem Sinne hat, dass eine Forderung auf Unterhalt bei einem Ehebruch auch abgelehnt bzw. zuerkannt wird unter der Prämisse eines vorsätzlichen, langfristigen schwerwiegenden Fehlverhaltens.

Haben Sie als Frau betrogen und wird dies nachgewiesen, kann es schwer werden mit einem gerechten Unterhalt bzw. hat der Ehemann nachweislich betrogen, wird dieser nicht umhin kommen, sein Portemanie zu öffnen, da sein schwerwiegendes Fehlverhalten, erst zu dem Ehebruch geführt hat.Das zu beweisen ist schwierig, wenn Sie keinen Privatdetektiv engagiert haben, der in diesem Fall auch als Zeuge für Sie vor Gericht aussagen kann.

Ist Diskretion garantiert und wird der Privatdetektiv auch nicht entdeckt?

Ein Privatdetektiv von der Detektei Schütt kann sehr diskret arbeiten, damit die observierte Person auch nicht bemerkt, dass wir für Sie eine Beobachtung vornehmen, um die Wahrheit zu erfahren. Durch direkten Kontakt mit uns zum aktuellen Zeitgeschehen, können Sie jederzeit als Auftraggeber selbst entscheiden, wann wir aufhören sollen. Wie Sie dann mit den gewonnen Informationen umgehen wollen, die wir für Sie gesammelt haben, entscheiden Sie dann ganz alleine.Ob Sie jedoch Ihren Partner mit dem gewonnen Wissen sofort konfrontieren oder erst später, sollten Sie in einer ruhigen Minute überdenken. Manchmal ist es auch viel klüger, besonders in einem drohenden Scheidungsfall, das Wissen erst später einzusetzen.

Auch wenn in Zeitungen oder Internetforen zweifelhafte Artikel stehen, in denen es darum geht, wie man in der Trennung oder im Scheidungsverfahren den Expartner so fix und fertig wie möglich macht, ist es nicht ratsam denen zu folgen. Wichtig sind im Grunde ein paar Leitlinien denen Sie folgen sollten, um nicht am Ende ohne Rettungsweste dazustehen.Häufig gehen Sie als Frau aus der gemeinsamen Wohnung oder der Ehegatte. Für beide betrogene Parteien gilt das gleiche bei einer zukünftigen Scheidung:

Gehen Sie niemals ohne Kopien oder Unterlagen aus dem Haus bezüglich des Vermögens.

Jeder Anwalt der mit seinem Klienten vor Gericht muss und wissen will, wieviel Unterhalt ihm zusteht, hat schon zu Beginn der Verhandlung verloren, wenn gewisse Unterlagen zum Vermögen nicht dargebracht werden können. Wer keine Abrechnungen des Partners dabei hat und nicht nachweisen kann, wie hoch dessen monatliche Nettoeinkommen ist oder wie hoch die Guthaben in den Sparbüchern und Fonds ist, hat bekanntlich keine Beweise und muss diese erst durch einen harten und vielen gerichtlichen Instanzen beschaffen. Das muss nicht sein.

Schlucken Sie die Wut für einen gewissen Zeitraum hinunter, auch wenn es noch so weh tut, der kluge Kopf wird es Ihnen später danken. Kopieren Sie die letzten 12 Gehaltsabrechnungen (oder das was Sie in die Hände bekommen können), auch der letzte Steuerbescheid ist von Vorteil, sowie natürlich mögliche Versicherungen. Vermögensstände, Darlehen- und Immobilienverträge oder was auch immer wichtig ist, damit Sie am Ende später finanziel abgesichert sind.

Auf gar keinen Fall räumen Sie die Wohnung oder sein/ihr Konto leer.

Zuerst einmal machen Sie sich strafbar, wenn Sie fremdes Eigentum einfach stehlen und auch in der Ehe gehört nicht automatisch alles beiden gemeinsam. Zu einen werden Rückforderungsansprüche bzw. Schadensersatzansprüche gestellt und vor Gericht haben Sie aufgrund des gezeigten unwürdigen Benehmens von Beginn an die ersten schlechten Karten in der Hand. Das heißt jedoch nicht, dass Sie nicht ein gewissen Vermögen haben sollten, was Sie zum überleben benötigen. Nur weil Sie die Wohnung oder das Konto nicht leerräumen, heißt es ja nicht, das es nicht die Gegenseite tut.

Kein gemeinsamer Anwalt.

Es passiert leider immer wieder, dass ein Partner sagt, dass sein Anwalt für beide alles regeln würde, auch im Sinne des anderen. Lassen Sie es sich gesagt sein, dass ein Anwalt immer ein Parteivertreter ist und somit nicht beiden Interessen gleich gerecht werden kann.

Der richtige Umgang mit dem süßen Gift des Zweifels ist wichtig.

Durch unsere langjährige Berufs- und Lebenserfahrung können wir Ihnen sagen, dass es keine gute Idee, die Aktivitäten des geliebten Partners, weder in den sozialen Netzwerken, noch im wirklichen Leben ständig zu überwachen. Auch können Sie nicht erwarten, dass der Lebensgefährte alles im Detail erklärt, was dieser in seiner Freizeit tut. Das wäre nicht nur sehr ungesund für die gemeinsame Beziehung, sondern jeder Mensch hat und gehört auch ein gewisses Maß an Unabhängigkeit in einer funktionierenden Partnerschaft. Vertrauen ist wichtig und Sie sollten nicht jedesmal davon ausgehen, dass hinter jeder Ecke ein Seitensprung lauert.

Im Fall der Fälle.

Sollte es bei Ihnen einen Verdachtsfall geben, führen Sie mit uns ein ruhiges Vorgespräch, bei dem wir nicht nur die Umstände Ihrer Situation besprechen, sondern auch das weitere Vorgehen.Schnelles und umsichtiges Handeln können dabei helfen, eine Beziehung zu retten, wenn diese durch Fremdpersonen in Gefahr gerät. Wenn Ihr Partner tatsächlich untreu ist, werden wir Ihnen die nötige Klarheit verschaffen.Darum überlegen Sie sich gut, ob es nicht lohnenswert ist, durch einen Detektiv der Detektei Schütt, sich einen wertvollen Wissensvorteil zu sichern.

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