Umweltstraftaten sind keine Kavaliersdelikte

Dass sich ein Privatdetektiv auch um illegale Abfallentsorgung bis hin zu Umweltkriminalität kümmert, ist nichts Neues und auch nicht außergewöhnlich. Allerdings ist dieser Teil der Arbeit von Detektivinnen und Detektiven in der Öffentlichkeit wenig bekannt, weshalb ich mit dem heutigen Beitrag eine kleine dreiteilige Serie starten möchte, mit der ich Ihnen einen Einblick in die Köpfe von Umweltsündern, Ermittlungen und Strafen, die der Gesetzgeber für solche Fälle vorsieht, geben werde. 

Umweltstraftaten sind keine Kavaliersdelikte. Sie werden zwar oft im festen Glauben verübt, dass es niemand mitbekommt, können aber häufig aufgedeckt werden und dann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Das kann von saftigen Bußgeldern bis zu Gefängnisstrafen reichen, schließlich geht es um ein hohes Gut: unsere Umwelt und damit auch unsere Gesundheit.

Was ist eine Umweltstraftat?

Egal, ob man alte Reifen, die ausrangierte Wohnzimmerschrankwand oder leere Farbeimer aus Faulheit irgendwo im Wald ablegt (weil beispielsweise die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes nicht genehm sind), aus mangelndem Wissen, fehlendem Umweltbewusstsein oder Bequemlichkeit, die Überreste eines Picknicks inklusive leeren Bierflaschen im Wald liegenlässt oder aus Böswilligkeit dem Nachbarn seinen Hausmüll in die Blumenbeete kippt, weil man sich über ihn geärgert hat – es handelt sich immer um strafbare Handlungen.

Was unter einer Straftat gegen die Umwelt zu verstehen ist, ist im Paragraf 324 ff StGB nachzulesen: Darin sind alle elementaren möglichen Umweltschädigungen erfasst, von denen eine Person, eine Gemeinde oder Kommune, ein Unternehmen oder ein ganzes Gebiet betroffen sein kann. 

Dazu zählen:

  • Verunreinigung eines Gewässers, 
  • Verunreinigung der Luft, 
  • Verunreinigung des Bodens,
  • unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Abfällen, 
  • das Betreiben von Anlagen, die in der Ver- oder Bearbeitung eine Verunreinigung begünstigen bzw. verursachen.

Umweltkriminalität

Natürlich macht es einen Unterschied, ob man aus Bequemlichkeit die Mülltonnen seiner Nachbarn ohne deren Zustimmung nutzt, weil die eigene voll ist oder man regelmäßig seinen Bauschutt bei Nacht und Nebel im Wald entsorgt, um die Gebühren für eine ordnungsgemäße Reststoffbeseitigung zu sparen. 

Besonders vorzuheben ist die Gefährdung von schutzbedürftigen Gebieten, denn die kann gemäß Paragraf 324 ff StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Gelingt es, eine „schwere Gefährdung“ nachzuweisen, weil beispielsweise Giftstoffe in die Luft oder den Boden freigesetzt oder Menschen direkt gefährdet werden (zum Beispiel spielende Kinder durch scharfkantige Gegenstände), kann das sogar mindestens ein und bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe nach sich ziehen. 

Der Hintergrund für diese durchaus drakonischen Strafen ist, dass es im Bereich der illegalen Müllbeseitigung mittlerweile mafiöse Strukturen gibt, in denen gewerbsmäßig Abfälle in der freien Natur „entsorgt“ werden. Betrieben werden solche Organisationen von Leuten, die nicht eben mal eine Zigarette oder ihr Butterbrotpapier falsch fallengelassen haben. Es sind Schwerkriminelle, die mit voller Absicht und in der Regel aus Gewinnstreben geltende Gesetze brechen. In solchen Fällen spricht man von Umweltkriminalität. Eine Nummer kleiner ist die „illegale Müllentsorgung“, die meistens als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Für die illegale Müllentsorgung gilt gemäß Paragraf 324 ff StGB:

  • Wer Müll illegal am Straßenrand, auf Parkflächen oder im Wald entsorgt, begeht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Deren Höhe kann bis zu 100.000 Euro liegen. Erheblich schwerer werden aber Entsorgungen geahndet, wenn schadstoffhaltige Gegenstände wie Altöl illegal entsorgt werden. Dann werden auch Privatverbraucher mit vierstelligen Bußgeldern belegt. Teurer wird es für Unternehmen, weil die Geldbuße auch immer dazu dient, den Gewinn ‚abzuschöpfen‘, den das Unternehmen durch die Einsparung bei den Entsorgungskosten erwirtschaftet hat.

Privatdetektive gegen illegale Vermüllung

Keine Frage: Illegal entsorgter Müll ist sehr viel mehr als nur ein optisches und olfaktorisches Ärgernis: Lackdosen im Wald können auslaufen und Boden und Grundwasser verseuchen, Glasscherben und scharfkantige Autowrackteile sind eine Gefahr für Menschen und Tiere, leicht entzündliche Stoffe können bei lang anhaltender Trockenheit das Waldbrandrisiko extrem erhöhen. 

Aber die illegale Vermüllung betrifft nicht nur Flächen, die von Gemeinden und Kommunen verwaltet werden, sondern zunehmend auch Unternehmen und private Eigentümer oder Pächter von Grundstücken. Plötzlich und über Nacht ist der Container, den man für die Renovierung des eigenen Hauses gemietet hat, schon voll, bevor der erste Handwerker eingetroffen ist, oder das Gartengrundstück ist auf einmal mit Autoteilen, Farbeimern, leeren Weinkisten und Sperrmüll übersät.

Den Betroffenen bleibt dann häufig nichts anderes übrig, als die wilde Müllhalde auf ihrem Grund und Boden auf eigene Kosten zu entsorgen. Das kann ein teures und vor allem sich wiederholendes Unterfangen werden, da Müllstraftäter immer wieder gerne ihren illegalen Müll dort abladen, wo sie ihn schon einmal erfolgreich losgeworden sind.

Was tun? Umweltsünder sind nicht nur skrupellos, sondern oft auch nicht die hellsten Köpfe. Die meisten (nicht alle!) schaffen es gerade noch, wenigstens oberflächlich eventuelle Brief- oder Paketverpackungen aus ihrem illegalen Müllhaufen zu entfernen, auf denen ihr Name und ihre Adresse steht. Aber auch ohne solche ganz offensichtlichen Hinweise hinterlassen viele ungewollt eine ganze Batterie von Indizien, mit denen man sie dingfest machen kann – wenn man sie zu lesen versteht. Ein weiteres Mittel gegen penetrante illegale Müllentsorger ist die klassische Observation gefährdeter Bereiche.

Sie haben Fragen oder sind bereits Opfer illegaler Müllbeseitigung? Dann kontaktieren Sie uns gerne!  

Brauchen Sie unsere Hilfe?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
XING
LinkedIn
Facebook
Twitter

Weitere Artikel dieser Kategorie:

Recherche via Satellit
Privatdetektiv

Recherche via Satellit

Mehr als 6000 Satelliten umkreisen die Erde, und jedes Jahr kommen neue dazu. Lange Zeit war es nur dem Militär, Geheimdiensten und Wetterfröschen vorbehalten

Weiterlesen »
Der Detektiv als Bote
Privatdetektiv

Der Detektiv als Bote

Es gibt Post, die niemand gern bekommt. Ein Kündigungsschreiben, Abmahnungen oder andere Schriftstücke, bei denen es

Weiterlesen »