Die 3 Hauptmotive für Mitarbeiter­kriminalität in Unternehmen

In dem letzten Artikel hatten wir uns mit dem 1 × 1 der Mitarbeiterüberwachung beschäftigt und Erkenntnisse darüber gewonnen, was rechtlich getan werden muss, um eine legale Prüfung vorzunehmen im Fall der Fälle.

Die wesentlichen Einflussfaktoren in der Mitarbeiterkriminalität sind neben dem Verfall der moralischen Werte, fehlende betriebsinterne Kontrollsysteme und ganz wichtig, die Unzufriedenheit des Arbeitnehmers, die sich über Jahre hinweg aufgebaut haben kann.

Zufriedene Arbeitnehmer werden weder ihren Arbeitsplatz gefährden, noch strafrechtliche Konsequenzen in Kauf nehmen, denn wer beißt schon die Hand, die einen so zuverlässig füttert und wenn es dem Arbeitnehmer gefällt dort zu arbeiten. Aus unserer eigenen Berufserfahrung können wir fast immer die drei gleichen Motive erkennen, wenn ein Mitarbeiter versucht, das Unternehmen, in dem er arbeitet, zu bestehlen oder zu betrügen.

  • Oft sind die kriminellen Mitarbeiter in finanziellen Schwierigkeiten oder schlichtweg habgierig
  • Gelegentlich haben wir natürlich auch den Lohnfortzahlungsbetrüger (Blaumacher), der entweder seinen geplanten Urlaub nicht bekommen hat und eigenmächtig über seine Freizeit entscheidet oder aufgrund einer fristgerechten Kündigung nicht mehr zur Arbeit erscheint, obwohl der Resturlaub zur Freistellung nicht ausgereicht hat.
  • Selten ist es der Fall, dass ein Täter aus Rache handelt, weil er bei den Vorgesetzten oder Kollegen nicht beliebt ist oder bei der letzten Beförderung übergangen wurde.

Die eigene Firma betrügen

Als Arbeitgeber sollten Sie sich ruhig einmal die Zeit nehmen, in Gedanken die eigene Firma zu betrügen oder zu bestehlen und so die Kontrollsysteme überprüfen.

Bekommen Sie ein Gefühl dafür, wie sie es machen würden und wo die Schwachstellen im System lauern.

Wenn Sie dafür aber weder die Zeit noch die Muße haben, dann fragen Sie doch einmal unsere Detektei, um festzustellen, wo es einer Verbesserung bedarf!

Wichtig ist auch die präventive Hintergrundüberprüfung für neu einzustellende Arbeitnehmer oder Zeitarbeitern, die Sie, aus welchen Gründen auch immer, an Schlüsselstellen in Ihrem Unternehmen einzusetzen gedenken.

Der Einsatz für eine Personalüberprüfung durch eine Detektei oder eines Sicherheitsdienstleisters ist bei solchen Überprüfungen weitaus günstiger, als wenn eine neue Position im Unternehmen besetzt werden muss durch einen möglichen unredlichen Mitarbeiter.

War der Detektiv notwendig?

Denken Sie daran, dass auch angefallene Detektivkosten unter bestimmten Voraussetzungen von dem Schadenverursacher zurückgefordert werden können.

Jedoch setzt das voraus, dass eine Pflichtverletzung des Mitarbeiters überhaupt vorliegt und zweitens, der Einsatz durch Detektive aus objektiver Sicht notwendig und sachdienlich gewesen sein muss.

Angaben finden Sie hierzu in unserem Artikel über das 1 × 1 der Mitarbeiterüberwachung.

Die entscheidende Frage bezüglich dieser Kostenerstattung ist, ob die Leistungen der Detektei zu der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendig war.

Zusätzlich müssen die aufgewendeten Kosten nachvollziehbar konkretisiert und detailliert dargelegt werden, welche Tätigkeiten die Ermittlungsperson entfaltet hat.

  • Wieso waren die Dienstleistungen des Geschehens notwendig?
  • Welcher Zeitaufwand war erforderlich?
  • Welche Stundensätze der Detektei wurden zugrundegelegt?

Doch bevor dies alles passiert und es zu einer konkreten Mitarbeiterüberwachung kommen sollte und die Detektei Schütt aus Hamburg eingeschaltet werden muss, können Sie ein paar Dinge als Arbeitgeber selbst in die Hand nehmen, damit das Kind nicht in den Brunnen fällt.

  • Nutzen Sie ihren persönlichen Einfluss in Mitarbeitergesprächen, Betriebsversammlungen oder Unternehmensfeiern, um die Offenheit und das Unternehmensleitbild in den Köpfen ihrer fähigen Mitarbeiter zu verankern, damit diese selbst erkennen, wie wichtig ihre Arbeit für das Unternehmen ist und auch wertgeschätzt wird.
  • Geben Sie ihren Mitarbeitern die Möglichkeit in die Hand, konstruktive Kritik oder Hinweise von Fehlverhalten anonym an die Geschäftsführung zu leiten.
  • Haben Sie ein offenes Ohr für den „Flurfunk“ und überprüfen Sie doch einmal die eigenen Kontrollsysteme, damit ihnen klar wird, wo die Sicherheitslücken offen zutage treten.
  • Arbeiten Sie mit einer Detektei oder einem Sicherheitsdienstleister zusammen, um ein Sicherheitsprofil ihrer Firma zu erstellen, damit sie eine objektive, professionelle Meinung erhalten, wie es um die Sicherheitslage ihres Unternehmens bestellt ist.

Denken Sie daran, als Arbeitgeber sind Sie im Zuge von Mitarbeiterkriminalität nicht machtlos , denn eine Zusammenarbeit mit unserer Detektei bedeutet auch Vermögensschutz und Unternehmenssicherung!

Sollten Sie noch Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns.

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