Mitarbeiterüberwachung im Homeoffice in Zeiten des Coronavirus erlaubt?

Fallen Sie nicht auf die Versprechen dubioser Detekteien herein: Mitarbeiter im Homeoffice sind nicht per se unzuverlässig und illoyal

Es gibt Detekteien, die damit werben, insbesondere zu der Zeit mit dem Coronavirus und im Zusammenhang mit der arbeitenden Bevölkerung im Homeoffice, dass die Mitarbeiter jetzt erst recht unzuverlässig und illoyal sind. Diese Behauptung ist an den Haaren herbeigezogen. Denn Mitarbeiter, die schon immer unzuverlässig waren, sind es auch jetzt. Und die, die schon immer loyal und zuverlässig waren, sind es auch zu Hause im Homeoffice.

Unseriöse Herangehensweise

Dieser Art der Bauernfängerei und dem verzweifelten Bemühen der Detekteien an Kunden zu kommen, ist unseres Erachtens nicht nur unseriös, sondern es wird versucht den Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer auszuspielen. Dieses Gebaren kennt man vielleicht von den einschlägigen Boulevardzeitungen, aber bei seriösen Detekteien ist dieses Vorgehen und Schüren von Angst ein unwürdiges Schauspiel. 

Zudem kommt auch der rechtliche Aspekt zum Tragen, ob der Arbeitgeber überhaupt eine Mitarbeiterüberwachung veranlassen darf oder nicht doch über das eigentliche Ziel hinausschießt. Die Folge unrechtmäßigen Überwachens ist für den Arbeitgeber nicht nur unsagbar peinlich und stört den Betriebsfrieden – denn hier wird schließlich das Vertrauen in die Belegschaft maßgeblich erschüttert –, sondern der Arbeitgeber verstößt gegen die Statuten der aktuellen Datenschutzgrundverordnung.

Mitarbeiterüberwachung in Privaträumen ist verboten

Das Homeoffice, in der Regel sind das die eigenen vier Wände der Arbeitnehmer, ist der höchstpersönliche Lebensbereich des Menschen und gilt als ganz besonders schutzwürdig. Hier einfach hinein zu fotografieren, mit einem Fernglas zu spähen oder sogar mit einer Drohne über den Gartenzaun zu fliegen, ist verboten.

Welche Schlüsse soll denn ein Privatdetektiv auch überhaupt für seinen Auftraggeber ziehen, wenn der Arbeitnehmer nicht am Küchenschreibtisch sitzt und möglicherweise aus dem Bett, mit dem Laptop auf dem Schoß, seine Arbeit verrichtet?

Hat das irgendetwas mit einer gerichtsverwertbaren Beweisaufnahme zu tun? Ist das Starren auf eine verschlossene Haustür sinnvoll, zwölf Stunden lang, um dann in den Bericht zu schreiben: Besondere Vorkommnisse konnten nicht festgestellt werden.

Wer so arbeitet, verbrennt das Geld seines Kunden, macht Kasse auf Kosten des Unwissens der Arbeitgeber und bringt Unruhe in die Belegschaft.

Richtig und gesetzeskonform ist eine Mitarbeiterüberwachung nur dann, wenn es um wesentliche Interessen des Unternehmens geht und der Mitarbeiter dem Arbeitgeber aktiv schadet, sodass die Handlungen und Tätigkeiten des Arbeitnehmers dem Wohl der Firma maßgeblich entgegenstehen.

Stichwort auch hier ist der konkrete Tatverdacht!

Ein Schaden, der strafrechtlich nicht relevant ist und mit dem Ergebnis aufwartet, das der Arbeitnehmer zwei, drei Stunden am Tag nicht gearbeitet hat, damit kann ein Arbeitgeber nicht tätig werden. Möglicherweise bekommt er damit nicht einmal genug Beweismaterial in die Hand, das für eine Abmahnung reicht. Und es steht in keinem Verhältnis zu den entstandenen Schaden (Betriebsfrieden / Vertrauen der Belegschaft gestört). Ganz zu schweigen von dem Kostenrahmen für einen Detektiveinsatz.

Wenn ein Arbeitnehmer jedoch nicht für das Unternehmen arbeitet, sondern seine Zeit aus dem Homeoffice dafür nutzt, um

  • für den Wettbewerb zu arbeiten,
  • seine eigene Firma zu gründen, weil gerade die Zeit da ist
  • oder einer unerlaubten Nebentätigkeit nachzugehen,

dann haben Sie als Arbeitgeber durchaus einen Grund eine Mitarbeiterüberwachung zu veranlassen. 

In einem Fall, wo die Ermittlung und die Recherche des Privatdetektivs ausschlaggebend dafür ist, dass diese genannte „Sachverhaltsermittlung“ unabdingbar gewesen ist und ohne diese ein Erfolg bzw. Nachweis für den Arbeitgeber nicht hätte erbracht werden können, liegt es im Ermessen des Gerichts, die Kosten dafür den Schadenverursacher, sprich dem Arbeitnehmer, aufzulasten.

Sie sehen also, eine Homeoffice-Überwachung kann unter Anderem mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen. Haben Sie als Arbeitgeber jedoch einen konkreten Tatverdacht, und die Handlungen des Arbeitnehmers üben zweifelsfrei eine schädigende Auswirkung auf Ihr Unternehmen aus, bleiben die Kosten für einen Detektiveinsatz möglicherweise sogar am Arbeitnehmer hängen. 

Unser Tipp: Fallen Sie als Arbeitgeber nicht auf die Schreihälse auf dem Markt herein, sondern suchen Sie nach dem stillen und leisen Verkäufer um die Ecke, bei dem die Kunden schon Schlange stehen. Das hat nämlich einen guten Grund: Die Kunden wissen, dass sie hier eine qualitativ hochwertige Dienstleistung bekommen und vor allen Dingen auch gut und ehrlich beraten werden!

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