Lauschabwehr – sich nicht angreifen lassen

Die beste Verteidigung ist, sich nicht angreifen zu lassen

Spätestens seit Edward Snowden wissen wir, das unsere Privatssphäre von staatlicher Seite gefährdet ist.

Regierungen spionieren für Ihr Land in militärischer und wirtschaftlicher Hinsicht andere Länder aus, feindliche wie Verbündete. Aber auch Privatpersonen spionieren ihre Mitmenschen aus.

Stalker brechen mit Lauschangriffen in die Privatssphäre ihrer Opfer ein, Konkurrenzunternehmen beauftragen Kriminelle mit Betriebsspionage und selbst in Nachbarschaftsstreitigkeiten wird sogar verdeckte Videoüberwachung eingesetzt, um zu erfahren, warum das Gras auf der anderen Seite des Zaunes grüner ist.

Wir von der Detektei Schütt glauben daran, dass die beste Verteidigung ist, sich nicht angreifen zu lassen! Deswegen bieten wir unsere Dienstleistung zum Abhörschutz und der Lauschabwehr an.

Obwohl das abhören von Telefongesprächen oder Unterhaltungen und das mitlesen von Emails, Briefen oder SMS illegal ist, wird in Deutschland umfassend spioniert.

Auch wenn die Gesetze unseres Landes strenge Strafen dafür vorsehen, gibt es immer wieder Individuen, die sich davon nicht abschrecken lassen, im privaten wie im wirtschaftlichen Leben.

Die Zahl der Lauschangriffe ist steigend, was daran liegt, dass diese Geräte günstig von jeder Person im Internet zu erwerben sind.

Diese Lauschangriffe könnten drahtlos erfolgen, via Funk oder auch drahtgebunden. Mikrofone sind in kleinen Kugelschreibern eingebaut, Minikameras sind verdeckt in Uhren oder Blumentöpfen versteckt, so klein, dass sie mit dem bloßen Augen nicht zu erkennen sind.

Auch Computer sind durch Software anfällig geworden und die angeschlossenen Webcams können von außen gesteuert werden, so das jeder sehen kann, was Sie in ihrer Wohnung gerade tun. Auch Mobiltelefone, die, auch wenn sie nicht angeschaltet sind, über das Sprachmikrofon entfernte Gespräche übertragen.

Von Privatperson bis Konzern

Ob Sie nun eine Privatperson sind oder ein Wirtschaftsunternehmen leiten, wann immer Sie glauben, dass der Inhalt vertraulicher Informationen nach außen dringt, sollten Sie sich Fragen, ob Sie nicht abgehört werden oder gar technisch infiltriert wurden.

Bei Privatpersonen ist dies oft in Stalkingfällen oder bei Nachbarschaftssteitigkeiten der Fall.

Der Stalker ist seinem Opfer immer einem Schritt voraus und der Nachbar weiß plötzlich Dinge über die Familie, die kein Außenstehender wissen sollte.

In einem Unternehmen bekommt der Wettbewerb plötzlich Kenntnisse ihrer Marketingstrategie und kennt Ihre Einkaufspreise und Lieferanten. Vielleicht wird sogar erfolgreiche Markenpiraterie betrieben?

Unternehmensschutz ist auch immer Vermögenssicherung und sichert den Erhalt von Arbeitsplätzen. Auch wenn Sie es vielleicht kaum glauben mögen aber in einem solchen Fall ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie abgehört werden.

Das Risiko, das die Täter erwischt werden, ist meist gering, da Privatpersonen und viele Unternehmer sich des Risikos überhaupt nicht bewusst sind, Opfer eines Lauschangriffes zu werden. So etwas geschieht nur in Agentenfilmen oder Anderen, denken die Menschen, aber nicht einen selber.

Aus langer Berufserfahrung können wir Ihnen sagen, dass dies nicht der Fall ist und wir diese Dienstleistung auch deshalb anbieten, weil wir wissen, was mittlerweile technisch menschenmöglich ist.

Aufspühren und abwehren

Wir von der Detektei Schütt bieten für Privatpersonen eine Untersuchung der Grundschutzklasse I und II an, die preiswert und zuverlässig mögliche Lauschangriffe aufspürt.

Diese beinhaltet folgende Komponenten:

  • Aufspüren und Abwehr von herkömmlichen auf dem Markt frei erhältlichen Angriffen durch funkgebundene Anwendungen im Audio- und Videobereich.
  • Aufspüren und Abwehr von herkömmlichen auf dem Markt frei erhältlichen Angriffen durch drahtgebundene Kommunikations- und Videoeinrichtungen.
  • Abwehr und aufspüren von Angriffen auf Mobiltelefone mit Android und OS Betriebssystem für iPhone Geräte durch Trojaner, Spysoftware oder Protokollsoftware.
  • Abwehr und aufspüren von Angriffen gegen Ihre Telekommunikationseinrichtung (Festnetztelefon etc.)

Abwehr und Angriffe

Für Wirtschaftsunternehmen bieten wir Untersuchungen der Grundschutzklasse II an. Diese ist nicht nur sehr umfangreich, sondern geht auch technisch sehr in die Tiefe. Hier werden wirklich alle Register unseres technischen Wissens und unseres Equipments gezogen und kein Stein bleibt auf dem anderen. Mit modernsten Mess- und Prüfanlagen kommen wir hier dem Täter auf die Spur.

  • Abwehr von Angriffen gegen funkgebundene Anwendungen im Audio- und Videobereich, sei es in den Geschäftsräumen und umliegenden Grundstücken.
  • Abwehr von Angriffen gegen drahtgebundene Kommunikationseinrichtungen im Audio- und Videobereich in den Geschäftsräumen oder der unmittelbaren Umgebung.
  • Abwehr von Angriffen gegen die Telekommunikationseinrichtungen des Unternehmens.
  • Abwehr von Angriffen gegen die mobile Kommunikation z.B. Mobiltelefone.
  • Abwehr von Lauschangriffen klassischer Art durch so genannte Wanzen in unauffälligen Gegenständen zum Beispiel Mobiliar oder Steckdosen.
  • Einsatz von Thermografiegeräten
  • Planung von Lauschabwehr-Konzepten und Lösung der Fragen zur Einschätzung der Gefährdungslage und des Bedarfs an zukünftigen Abwehrmaßnahmen.

Informieren Sie sich diesbezüglich gerne auf unserer Webseite: www.detektei-schuett.de.

Sollten wir bei Ihnen fündig werden, dokumentieren wir diesen Lauschangriff selbstverständlich, machen diesen unschädlich und stehen auch als Zeugen zur Verfügung, wenn Sie diese Angelegenheit vor Gericht bringen wollen.

Lassen Sie sich nicht angreifen und sein Sie dem Täter einen Schritt voraus!

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