Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Eltern haben nach Artikel 6 des Grundgesetzes die Pflicht, ihre Kinder zu erziehen, zu pflegen und ihr Wohlergehen zu schützen. Aber was passiert, wenn man als Außenstehender nicht sicher sein kann, dass Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil dieser Pflicht auch nachkommt? Vor dieser Frage stehen besorgte Großeltern oft genauso wie ein vom Kind getrennt lebendes Elternteil. 

Die Ursachen von Kindeswohlgefährdung

In den seltensten Fällen steckt böse Absicht dahinter, wenn Sorgeberechtigte Kinder vernachlässigen. Oft ist es schlicht Überforderung, die dazu führt, dass Vater oder Mutter sich nicht adäquat um ein Kind kümmert: prekäre Lebensverhältnisse, Alkohol- und Drogenabhängigkeit oder fehlende Aggressions- und Impulskontrolle, um nur ein paar typische Ursachen für elterliches Fehlverhalten zu nennen. Der grauenhafte Tod der kleinen Jessica, die de facto unter den Augen der Hamburger Jugend- und Schulbehörde von Mutter und Stiefvater über Jahre in ein abgedunkeltes Zimmer gesperrt wurde und am Ende verhungert ist, hat deutlich gemacht, dass niemand auch nur beim leisesten Verdacht wegsehen darf. 

Was zählt zu Kindeswohlgefährdung?

Aber wo liegen die Grenze zu Vernachlässigung von Kindern und der Gefahr fürs Kindeswohl; ab wann ist es dringend geboten einzugreifen? Liegt bei einem Grundschulkind, das im Winter regelmäßig im T-Shirt, ohne Socken und Jacke in der Schule erscheint, weil es morgens allein aufstehen und sich fertigmachen muss, während die Eltern noch im Bett liegen und ausschlafen, schon Vernachlässigung vor?

Laut Gesetz liegt nach § 1666 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine Kindeswohlgefährdung dann vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes gefährdet ist und die Erziehungsberechtigten nicht gewillt oder in der Lage sind, diesen Zustand zu ändern. Darunter fällt auch die Gefährdung des Kindeswohls durch Dritte, wenn die Eltern diese Gefährdung nicht verhindern.

Konkrete Beispiele dafür sind:

  • Vernachlässigung: Die Grundbedürfnisse eines Kindes – Essen, saubere Kleidung, medizinische Versorgung und emotionale Zuwendung – werden von den Erziehungsberechtigten nicht erfüllt.
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht: Das Kindeswohl ist durch fehlende altersgerechte Betreuung gefährdet, beispielsweise wenn ein Kleinkind unbeaufsichtigt draußen spielt, obwohl eine Gefahrenquelle (z. B. eine Straße) in unmittelbarer Nähe ist.
  • Gewalt oder psychische Misshandlung: z. B. das Schütteln von Babys und Kleinkindern.
  • Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt; Sexualisierte Gewalt bei Kindern löst in der Regel schwerwiegende Traumata aus und wird daher in den §§ 176 ff. StGB vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt. Verboten sind aber nicht nur sexuelle Handlungen, die an Kindern vorgenommen werden, sondern auch, wenn Kinder solchen Handlungen zusehen müssen.
  • Seelische Misshandlung: Kinder werden zwar nicht körperlich misshandelt, aber sie sind regelmäßig Wutausbrüchen, Beschimpfungen, Beleidigungen oder Androhungen körperlicher Gewalt ausgesetzt. Auch wenn Kinder regelmäßig Zeuge von häuslicher Gewalt zwischen den Eltern werden, gilt das als Kindeswohlgefährdung. 
  • Überbehütung: Kann im Einzelfall ebenfalls zur Kindeswohlgefährdung führen.

Die betroffenen Kinder sind in der Regel keine guten Zeugen; zudem werden sie bei einer Befragung möglicherweise noch mehr verstört. Deshalb ist es wichtig, die Anzeichen von Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung zu erkennen und richtig zu deuten:

  • Spuren von Gewalt: Das Kind hat ungewöhnlich oft blaue Flecke, viele Narben oder Knochenbrüche.
  • Vernachlässigung: mangelnde Hygiene, verschmutzte und für die Witterung unzureichende Kleidung.
  • Körperliche Merkmale: häufige Müdigkeit, Essstörung, Entwicklungsverzögerung, Konzentrationsproblem, Stottern, Bettnässen.
  • Psychische Merkmale: aggressives oder besonders ängstliches Verhalten, Distanzlosigkeit oder Abkapselung, ständige Missachtung von Regeln und Grenzen, Selbstverletzung.

Was tun beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

Im Verdachtsfall sind alle gefordert, genau hinzusehen, denn die physische und/oder psychische Vernachlässigung oder Gewalt, die Kinder durchleben müssen, hinterlässt ein Leben lang tiefe Spuren. Es sind emotionale Verletzungen, die die Betroffenen auch als Erwachsene oft trotz Therapie nicht mehr loswerden. Deshalb ist Eile geboten, wenn die körperliche oder seelische Gesundheit eines Kindes in Gefahr ist. Welche Maßnahmen notwendig sind und ob einem Erziehungsberechtigten eine Zeitlang (oder immer) das Sorgerecht entzogen wird, entscheiden die Gerichte.

Wie können Privatdetektive helfen?

Um ein sehr schnelles Eingreifen zu gewährleisten, ist es oft besser, im Verdachtsfall zunächst selbst konkrete Anhaltspunkte durch eigene Recherche zu sammeln und diese den Behörden vorzulegen. 

Die aktuelle Situation des Kindes kann dadurch schneller geklärt und sein Schutz gewährleistet werden. Besonders dann, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht anstrebt, um sein Kind zu schützen, ist es ratsam, für diese Recherche eine spezialisierte Privatdetektei einzuschalten, um nicht nur den genauen Sachverhalt aufzuklären, sondern auch gerichtsverwertbare Beweise zu sichern.

Wenn Sie Fragen zum Thema Kindeswohlgefährdung haben oder Ihnen sogar ein konkreter Verdachtsfall vorliegt, den Sie klären möchten, dann wenden Sie sich gerne an mich und mein Team. 

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