Der letzte Wille und die Erbschleicherei

Sie erinnern sich an den prominenten Fußballmanager Rudi Assauer? Der Fall Rudi Assauer ging durch die Medien, aber auch weniger prominente Familien sind immer häufiger davon betroffen: Erbschleicherei.

Wie kann man sich davor schützen, dass sich das Vermögen eines Angehörigen wie beim demenzkranken Assauer plötzlich in Luft auflöst? Was kann man tun, wenn ein längst geschriebenes und notariell beglaubigtes Testament überraschend zugunsten einer völlig fremden Person geändert wird?

Wenn die Erbschaft plötzlich weg ist

Die Bombe platzt für viele Angehörige erst mit dem Brief vom Nachlassgericht: Völlig überrumpelt stellen sie fest, dass sie bei der Erbschaft übergangen werden, obwohl es eigentlich im Testament ganz anders vorgesehen war. Es erbt entweder ein weit entferntes Familienmitglied, das erst vor Kurzem aufgetaucht ist, oder sogar Fremde, die mit der Familie nichts zu tun haben. 

Solche Überraschungen beim Erbe nehmen zu und treffen auch Menschen, die ihrem Verstorbenen sehr nahestanden und ihm wichtig waren. Wer sich dann um sein Erbe betrogen fühlt und dagegen klagt, zieht oft den Kürzeren: Erfolgsaussichten vor Gericht hat nur, wer dem neuen, unerwarteten Erben Betrug, Untreue oder Urkundenunterdrückung nachweisen kann.

Schließlich hat jeder Mensch bis zu seinem Tod das Recht, mit seinem Vermögen das zu tun, was ihm beliebt. Dazu gehört auch: unvernünftig sein und falsche, vielleicht sogar irrationale Entscheidungen treffen. Erblasser dürfen sich außerdem jederzeit umentscheiden, auch wenn ihr unterschriebenes Testament schon längst beim Notar liegt. So kann es also passieren, dass der Familienschmuck trotz anderslautender Vereinbarungen plötzlich der netten Bäckersfrau vererbt wird und das gehegte und gepflegte Aktiendepot an den Katzenverein oder an die brandneue, 37 Jahre jüngere Lebensgefährtin geht. 

In unsere gesetzlich verbriefte Wahlfreiheit, mit unserem Vermögen nach Lust und Laune zu verfahren, kann und will der Gesetzgeber nicht eingreifen. Sehr zur Freude und zum Nutzen potenzieller Erbschleicher.

Die Masche der Erbschleicher

Erbschleicher verstehen sich darauf, die Gutmütigkeit, manchmal auch die Einsamkeit oder eine beginnende Demenzerkrankung älterer Menschen für sich zu nutzen. Sie kommen aus allen Gesellschaftsschichten und Altersstufen. Manchmal sind es völlig Fremde, die beispielsweise vor Supermärkten Seniorinnen und Senioren abpassen, um ihnen behilflich sein zu können und Kontakt zu knüpfen. Oft sind es aber auch (entfernte) Verwandte, die plötzlich auftauchen und sich unentbehrlich machen. Gemeinsam ist allen Erbschleicher*innen, die Vorgehensweise, mit denen sie sich erst das Vertrauen und später das Vermögen eines älteren Menschen ergaunern:

  1. Anschleichen und Vertrauen aufbauen: Im ersten Schritt stellt der Erbschleicher (oder die Erbschleicherin) Nähe her und macht sich unentbehrlich. Man verbringt viel Zeit mit dem potenziellen Opfer, hilft bei Einkäufen und Arztbesuchen, organisiert Freizeitaktivitäten und Reisen.
  2. Isolieren: Im nächsten Schritt wird das Opfer von Angehörigen und Freunden isoliert, damit niemand mitbekommt, was da gerade vor sich geht. Die älteste Tochter Rudi Assauers beispielsweise, mit der er jahrzehntelang nichts zu tun hatte (und haben wollte), kehrte nach der Diagnose seiner Demenzerkrankung in sein Leben zurück, nahm ihn bei sich auf und pflegte ihn. Gemeinsam mit Assauers Sekretärin und einem „Freund“ erhielt sie Bankvollmachten und vom Amtsgericht sogar die Vermögenssorge, was dazu führte, dass sein Millionenvermögen nach seinem Tod verschwunden war. Einfach weg. Trotz mehrerer Gerichtsverfahren weiß bis heute niemand, wo es geblieben ist. Ihre jüngere Halbschwester, mit der Assauer im Gegensatz zu seiner älteren Tochter immer eng verbunden war, wimmelte sie über Monate mit „er will dich heute nicht sehen“ ab. Das Opfer einer Erbschleicherei wird in dieser Phase aber nicht nur isoliert, sondern auch belogen. Beispielsweise, indem man ihm weismacht, dass sich Angehörige und Freunde nicht gemeldet hätten und sowieso nicht an ihm, sondern nur an seinem Geld interessiert wären.
  3. Erben: Ist das Opfer erst einmal isoliert, ist es dem Betrüger hilflos ausgeliefert. Oft wird in dieser Phase schon Schmuck oder Geld entwendet und man drängt den älteren Herren oder die ältere Dame, Vollmachten zu unterschreiben oder handschriftlich ein neues Testament zugunsten des Erbschleichers aufzusetzen. Wenn sie sich weigern, fälscht man ihre Unterschrift oder gleich das ganze Dokument. Besonders skrupellose Betrüger schleppen ihr Opfer zum Notar, um ihre Beute rechtssicher zu machen.

Die Testierfähigkeit des Erblassers

Notare sind keine Universalgelehrten, urteilte bereits 2017 das Oberlandesgericht Hamm. Notare und Notarinnen haben weder die medizinischen Fachkenntnisse, um beispielsweise eine beginnende Demenz zu diagnostizieren, noch können sie in eine Glaskugel schauen, um festzustellen, ob ein Mandant oder eine Mandantin aus freien Stücken oder unter Druck bei ihnen erscheint, um ein Testament zu ändern.

Gemäß der Bundesnotarordnung (BNotO) ist aber jeder Notar und jede Notarin verpflichtet, die Testierfähigkeit ihrer Mandanten zu prüfen. In der Praxis oft ein Ding der Unmöglichkeit. Einschreiten bzw. sich verweigern können sie nur, wenn es auch für medizinische Laien offensichtlich ist, dass ihr Mandant nicht mehr Herr seiner Sinne ist oder unter Druck steht. 

Deshalb ist die Testierfähigkeit des Erblassers eine der wenigen Möglichkeiten für Angehörige, die ein Testament anfechten wollen. Wenn klar ist, dass ein Mensch die Folgen seines Handelns nicht (mehr) abschätzen konnte, hat die Anfechtung eine reelle Chance. Egal, ob der letzte Wille beim Notar hinterlegt oder handgeschrieben in einer Schreibtischschublade aufbewahrt wurde.

Was die Detektei Schütt beim Verdachtsfall „Erbschleicherei“ für Sie tun kann

In den USA wird der „finanzielle Missbrauch von Älteren“ (Financial Elder Abuse) hart bestraft, während es bei uns keinen Straftatbestand „Erbschleicherei“ gibt. Erbschaftsbetrüger haben deshalb ein leichtes Spiel. Zudem werden immer größere Vermögen vererbt, weshalb Erbschleicherei auch immer lukrativer wird. Kein Wunder also, dass der Betrug bei Erbschaften – nachgewiesene Fälle und Verdachtsfälle – in den letzten Jahren explosionsartig gestiegen ist.

Ist das „Kind“ erstmal in den „Brunnen gefallen“, das heißt, hat ein Erbschleicher sich schon das Vermögen eines Erblassers unter den Nagel gerissen, ist es schwer, den Betrug vor Gericht nachzuweisen. 

Aber es ist möglich. Wobei auch hier, wie bei allen anderen Straftaten, der Grundsatz gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge! 

Ich als Privatdetektiv kann Sie gemeinsam mit meinem Team unterstützen, damit Erbschleicherei am besten von Anfang an verhindert wird. 

  • Nach dem Rechten sehen: Die moderne Arbeitswelt bringt es mit sich, dass viele Familien weit entfernt voneinander leben und durch die Entfernung der direkte Kontakt zu einem älteren Angehörigen nur selten möglich ist. Gemeinsam mit meinem Team kann ich in solchen Fällen als Kontrollinstanz tätig werden: Nach dem Rechten sehen, um eine mögliche Erbschleicherei im Keim zu ersticken und Ihnen regelmäßig berichten, wie es Ihrem Angehörigen geht, wie er oder sie behandelt wird, wer im Haus ein- und ausgeht etc. Natürlich nur mit einer Vollmacht.
  • Zeugensuche: Der Dreh- und Angelpunkt eines nachträglich geänderten Testaments ist die Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Änderung. Als Detektiv ist die Zeugensuche mein tägliches Brot – auch das Suchen und Finden von Zeugen, die eventuell bestätigen können, dass der Erblasser zum fraglichen Zeitpunkt nicht mehr testierfähig war. Befragungen oder ein Interview durch einen unbelasteten Drittzeugen, wie der Detektiv einer ist, kann helfen, die Neutralität zu wahren.
  • Testament und Schriftstücke anfechten: In enger Zusammenarbeit mit einem Schriftgelehrten können wir Analysen zur Echtheit bzw. Fälschung eines Testaments oder Dokuments durchführen. Was die meisten Fälscher nicht wissen: sie sind anhand ihrer Sprachmerkmale identifizierbar. Autorenbestimmung durch Sprachvergleich ist ein seit den 80er-Jahren von deutschen Gerichten anerkanntes Verfahren. Die Detektei Schütt verfügt über einen Kooperationspartner, der seit über 20 Jahren im Bereich der „forensischen Linguistik und „Autorenbestimmung tätig ist.
  • Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten: Erbschleicherei ist rechtlich gesehen ein dickes Brett und es braucht einiges an Erfahrung und Expertise, um die Anfechtung eines Testaments vor Gericht erfolgreich durchzusetzen. Wir haben den nötigen Kontakt zu einem bekannten Rechtsanwalt, der Sie eingehend beraten kann, wenn in Ihrer Familie der Verdachtsfall eines Erbgutsbetrugs vorliegt.

Melden Sie sich gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch bei mir!

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