Was tun bei einer Eigenbedarfskündigung der Wohnung?

Mal angenommen, Sie wohnen seit Jahren in einer schönen Mietwohnung in einem noch schöneren Stadtteil zu einer Miete, die für diese Lage unschlagbar günstig ist. Dann kann Ihnen eines schönen Tages genau das passieren, was deutschlandweit für Tausende Mieter zum Ärgernis geworden ist: 

Ihnen flattert mit der Post die Kündigung Ihres Mietvertrags wegen Eigenbedarfs ins Haus. Viele trifft der Rausschmiss aus ihrem Zuhause unverhofft, bei anderen gibt es eine Vorgeschichte. 

Wenn der Eigentümer den Eigenbedarf nur vortäuscht …

Einer der Klassiker, der einer Kündigung durch den Vermieter vorausgehen kann, ist, dass das Haus, in dem Sie leben, schon lange nicht mehr gepflegt wird. Auch wenn es immer wieder Streit mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung gibt und dringend notwendige Reparaturarbeiten gar nicht oder nur sehr zögerlich vorgenommen werden, sollten Sie hellhörig werden. Denn im Hintergrund könnte eine Kündigung wegen Eigenbedarfs vorbereitet werden. Die Gründe dafür sind in den meisten Fällen immer die gleichen: Sie sollen als günstiger Altmieter raus und ein neuer Mieter mit einer deutlich höheren Miete rein. 

Wenn Ihnen Ihr Vermieter die Wohnung kündigt, ist das für Sie immer mit viel Aufwand verbunden: Gerade heutzutage gleicht die Suche nach bezahlbarem Wohnraum oft dem Suchen und Finden der berühmten Nadel im Heuhaufen. Außerdem müssen Sie umziehen, was auch nicht ganz billig ist, und Sie verlieren zu allem Übel mit Ihrer Wohnung auch noch Ihr soziales Umfeld und die Nachbarschaft, in der Sie sich wohlfühlen.

Bevor Sie nach einer Kündigung wegen Eigenbedarfs sofort die Flinte ins Korn werfen und sich zähneknirschend Ihrem Schicksal ergeben, sollten Sie deshalb prüfen (oder prüfen lassen), ob der Kündigungsgrund gerechtfertigt ist. Denn – Sie ahnen es: Oft ist der angebliche Eigenbedarf nur ein vorgeschobener Grund, um Sie loszuwerden. Das ist erstens nicht rechtens und zweitens sogar strafbar, wenn ein Vermieter damit auffliegt. 

Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden?

Grundsätzlich gilt: Wer als Eigentümer einer vermieteten Wohnung Eigenbedarf anmeldet und deshalb dem bisherigen Mieter kündigt, darf das nicht ohne eine stichhaltige Begründung tun. Die „ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses“, wie es offiziell heißt, erfordert nach § 573 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein berechtigtes Interesse des Vermieters.

Das kann vorliegen, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, seine Familie oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Komisch wird es beispielsweise, wenn der 90-jährige Großvater des Vermieters angeblich in Ihre Wohnung einziehen soll – die im 4. Stock eines Mietshauses ohne Fahrstuhl liegt.

Fazit: Eine Wohnung teuer zu sanieren und anschließend mit lukrativ erhöhter Miete an einen neuen Mieter zu vermieten, fällt definitiv nicht unter Eigenbedarf.

Eigenbedarfskündigung – was können Mieter tun?

Wenn Ihnen die Kündigung wegen Eigenbedarfs ins Haus flattert und Sie den Verdacht haben, dass die Begründung Ihres Vermieters nur vorgeschoben ist, können Sie bis zu zwei Monate vor dem gesetzten Auszugstermin Widerspruch einlegen. Der Vermieter kann dann seine Kündigung entweder zurückziehen oder der Fall landet vor Gericht.

  • Im Gerichtsverfahren müssen dann sowohl vom Vermieter als auch vom Mieter gewichtige Gründe vorgelegt werden, warum es sich um einen vorgetäuschten Eigenbedarf handelt bzw. der Eigenbedarf begründet ist.
  • Als betroffener Mieter ist es für Sie sehr wichtig, vor Gericht eine wasserdichte Beweisführung zu präsentieren. Da sich Vermieter nur in den seltensten Fällen in die Karten schauen lassen, kommen wir ins Spiel – Detektive mit entsprechender Qualifikation, die sich für Ihre Rechte als Mieter einsetzen und wissen, wie sie Vermietern auf den Zahn fühlen müssen, um das Täuschungsmanöver mit einem vorgeschobenen Eigenbedarf zu entlarven.
  • Wenn es Ihnen als Mieter gelingt, die sogenannten Darlegungslast des Vermieters erfolgreich zu erschüttern, gilt der Kündigungsgrund als vorgetäuscht und als schwerwiegende Pflichtverletzung, mit der sich der Vermieter gemäß § 263 StGB sogar strafbar macht.
    Die Folgen: Sie bleiben in Ihrer Wohnung zur im Mietvertrag vereinbarten Miete, Ihr Vermieter geht dagegen leer aus.
  • Übrigens können die Kosten für einen Privatdetektiv erstattungsfähig sein, wenn seine Arbeit und Beweisführung maßgeblich dazu beigetragen haben, den Fall vor Gericht zu gewinnen und Sie selbst diese Beweise nicht hätten beibringen können.

Wichtig ist: Die Beweisführung zur Abwehr einer ungerechtfertigten Eigenbedarfskündigung ist nicht ganz einfach, deshalb sollten Sie nicht versuchen, sich alleine durchzuschlagen. Nicht jeder Privatdetektiv, der Sie in Ihrer Mietangelegenheit unterstützen will, hat die dafür notwendige Ausbildung in Sachen Mietrecht. 

Was tun bei einer Eigenbedarfskündigung der Wohnung?

Lassen Sie sich deshalb unbedingt vor der Vergabe eines Auftrags die entsprechenden Qualifikationen und Zertifikate zeigen.

Wir Detektive von der Detektei Schütt haben nicht nur die fachliche Kompetenz und Erfahrung, sondern auch die zusätzliche Ausbildung, um mit Ihnen gemeinsam gegen eine ungerechtfertigte Kündigung Ihrer Wohnung zu kämpfen. 

Wir arbeiten außerdem eng mit einem Fachanwalt für Mietrecht zusammen, um gemeinsam für Sie eine wasserdichte Beweisführung zur Abwehr einer Eigenbedarfskündigung vor Gericht zu bewirken.

Wenn Sie Fragen haben oder bereits von einer Kündigung betroffen sind, dann wenden Sie sich gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an mich.

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