Häusliche Gewalt – Sie sind nicht wehrlos!

Inspiriert durch einen Artikel über häusliche Gewalt auf Spiegel Online, bin ich als Detektiv vor Kurzem auf eine Handgeste aufmerksam geworden, die häusliche Gewalt symbolisiert und mit der die Betroffenen lautlos um Hilfe rufen können.

Ich persönlich kannte diese Geste nicht, habe das Bild zu der Geste auch hier im Header dieses Artikels kopiert und auf meinem Twitter Account veröffentlicht. 

Häusliche Gewalt – Sie sind nicht wehrlos!
So geht die Handgeste: Offene Handfläche Richtung Helfer zeigen, dann Daumen einklappen, dann die vier Finger über den Daumen legen.

Die Reaktion der Leser darauf war überwältigend für meinen kleinen Detektiv-Account. Es gab über 190 Retweets, was zur Folge hatte, dass mehrere tausende Menschen auf Twitter diesen Beitrag zu sehen bekamen. Aus den Reaktionen auf meinen Tweet entnahm ich, dass viele Nutzer diese Geste nicht kannten, nun aber informiert waren. 

Gerade weil viele Menschen über dieses Handzeichen nicht informiert waren, möchte ich in diesem Artikel noch einmal auf das Thema „häusliche Gewalt“ eingehen.

Was ist häusliche Gewalt?

Die Gewalt unter Lebenspartnern oder Ex-Lebensgefährten, in der Ehe, in der Patchworkfamilie oder in einer lockeren Beziehung kommt leider überall in den sozialen Schichten der Gemeinschaft vor. Dabei, und das verwundert wohl kaum, sind Frauen viermal häufiger von häuslicher Gewalt betroffen als Männer. 

Bei häuslicher Gewalt spricht man von physischer Gewalt, die der Partner erleiden muss, entwürdigende Beschimpfungen, aber auch Drohungen, diesen zu verletzen, zu verstümmeln oder gar zu töten. Es bedeutet übrigens nicht, dass der Täter mit dem Opfer zwingend zusammen wohnen oder einer häuslichen Gemeinschaft wohnen muss.

Was kann mal als Zeuge von häuslicher Gewalt tun? 

Jeder der mit ansehen muss, wie jemand gegen eine andere Person gewalttätig wird, ruft am besten die Polizei. Das ist an erster Stelle grundsätzlich zu tun.

Etwas gefährlicher wird es, unter einem Vorwand einzuschreiten und den Täter davon abzuhalten, Gewalt auszuüben, möglicherweise, wenn man in der Nachbarschaftswohnung einen solchen Streit hautnah erlebt. Natürlich nur unter der Prämisse, dass die Polizei gerufen wurde und gleich kommt. Hier ist es sinnvoll, mit mehreren Nachbarn an dem Ort des Geschehens zu erscheinen. Mehr Zeugen und mehr Sichtbarkeit für das Geschehen transportieren, kann den Täter abschrecken und Einhalt gebieten.

Was können Sie tun, wenn Ihr Partner Ihnen gegenüber gewalttätig wird?

Gehen Sie zu einem Menschen, dem Sie sich anvertrauen können und verständigen Sie die Polizei. Wenden Sie sich an Initiativen oder Beratungsstellen, die Ihnen ebenfalls Hilfe anbieten können, sich aus dem gewalttätigen Umfeld zu befreien.  

Wichtig wäre hier etwa der Frauennotruf, der auch anonym berät oder der Weiße Ring.

Am wichtigsten ist es, dass Sie den ersten Schritt machen und den Mut finden, sich Hilfe zu holen. Sie sind selbst der Schlüssel, den es braucht, um aus dem Gefängnis zu entkommen! Wenn Sie bereit sind, gegen Ihren Peiniger auszusagen, kann die Polizei tätig werden und Ihnen helfen.

Die Maßnahmen, die die Polizei unter anderem anordnen kann, fallen unter das Gewaltschutzgesetz. Es soll Sie als Opfer vor häuslicher Gewalt schützen und somit die Möglichkeit geben, dass Sie in der eigenen Wohnung sicher sind und verbleiben können. Das Gesetz regelt weiter, dass der Täter sich während des Platzverweises durch die Polizei zunächst eine andere Unterkunft suchen muss.

Was kann ein Detektiv tun?

Zunächst einmal ist der Einsatz eines Detektivs im ersten Moment beschränkt. Die Polizei kann durch gesetzliche Maßnahmen den Täter der Örtlichkeit verweisen und nimmt auch über die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung des Täters auf. Eine Anzeige durch Sie vorausgesetzt.

Ein Detektiv, der zu dem Fall der häuslichen Gewalt engagiert wird, hat zwei direkte Optionen, mit denen er Ihnen weiterhelfen kann.

Der Ermittler kann als unabhängiger Zeuge dokumentieren, dass der Täter gegen die Auflagen des Gewaltschutzgesetzes verstößt und feststellen, ob dieser sich in Ihrer räumlichen Nähe aufhält – und warnen. Dies wird schriftlich, sowie fotografisch festgehalten und ist in seiner Dokumentation vor Gericht verwertbar. Ein exklusiver Zeuge für Sie, wenn Ihnen die Möglichkeit fehlt, dies selbst zu tun.

Verstößt ein Täter nachweislich gegen das ausgesprochene Kontaktverbot, ist das eine Straftat und nach § 2 Gewaltschutzgesetz droht dem Täter bis zu ein Jahr Haft.

Zum Zweiten kann eine Detektei, die mit einem Kooperationspartner in dem Bereich Schutz und Sicherheit zusammenarbeitet – wie wir von der Detektei Schütt – auch temporär für Ihren Schutz sorgen. Zum Beispiel, wenn Sie das gemeinsame Haus verlassen wollen und die Möglichkeit besteht, dass beim Umzug oder auf dem Weg zum Gericht die Möglichkeit besteht, dass der Täter Sie erneut angreift.

Nehmen Sie ihren ganzen Mut zusammen und werden Sie aktiv. Sie sind nicht allein!

Brauchen Sie unsere Hilfe?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
XING
LinkedIn
Facebook
Twitter

Weitere Artikel dieser Kategorie:

Recherche via Satellit
Privatdetektiv

Recherche via Satellit

Mehr als 6000 Satelliten umkreisen die Erde, und jedes Jahr kommen neue dazu. Lange Zeit war es nur dem Militär, Geheimdiensten und Wetterfröschen vorbehalten

Weiterlesen »
Der Detektiv als Bote
Privatdetektiv

Der Detektiv als Bote

Es gibt Post, die niemand gern bekommt. Ein Kündigungsschreiben, Abmahnungen oder andere Schriftstücke, bei denen es

Weiterlesen »