Wenn Eltern ihre Kinder entführen!

Anne Reininger-Egler hat von ihrer zehnjährigen Tochter Clara seit November 2021 nichts mehr gehört. Damals wollte ihr Ex-Mann zusammen mit Clara, seiner neuen Ehefrau und deren Tochter Lara einen Wochenend-Trip nach London unternehmen. So hatte er es angekündigt.

Tatsächlich flogen die vier aber nicht nach London, sondern nach Madrid und von dort aus weiter nach Asunción, der Hauptstadt Paraguays, um vor der Pandemie und „bürgerkriegsähnlichen Zuständen“ in Deutschland zu fliehen, wie Reininger-Eglers Ex in einem Brief an sie schrieb.

Seitdem fehlt von Clara fast jede Spur. Aber auch der Aufenthaltsort von Lara, deren Vater ebenfalls verzweifelt nach ihr sucht, ist nach wie vor unbekannt.

Das Haager Kindesentführungsübereinkommen – und die paraguayische Realität 

Als Clara nicht wie verabredet von ihrem angeblichen Wochenende mit Papa in London zurückkehrt, wendet sich die beunruhigte Mutter an die Polizei, wo man Strafanzeige nach Paragraf 235 des Strafgesetzbuches wegen „Entziehung Minderjähriger“ stellt. Nachdem Reiniger-Egler den Abschiedsbrief ihres Ex-Manns erhält, in dem er sie über die Reise nach Paraguay informiert, ist das weitere Vorgehen zumindest in der Theorie klar, denn Paraguay gehört seit Dezember 2001 zu den Unterzeichnern des Haager Kindesentführungsübereinkommen. In diesem Abkommen haben mehr als 100 Staaten geregelt, was zu tun ist, wenn ein vermisstes Kind in ihr Land verschleppt wird.

Die Behörden in Paraguay führten dann auch tatsächlich eine Aufenthalts-Ermittlung durch, aber als die Polizei im Januar dort vorfährt, finden sie weder die beiden Mädchen noch die Eltern.
Die Gesuchten haben offenbar nur wenige Minuten zuvor das Grundstück fluchtartig mit zwei Autos verlassen. Frau Reiniger-Egler vermutet, dass es vor Ort einen Tippgeber gab, möglicherweise ein korrupter Dorfpolizist. In Paraguay ist Kindesentziehung keine Straftat.

Seit dieser missglückten Aktion verliert sich die Spur der Kinder.

Warnzeichen vor einer Kindesentziehung beachten

Mit ihrem Schicksal sind Anne Reininger-Egler und der Vater der vermissten Lara nicht allein: 2018 meldete das Bundeskriminalamt 968 entzogene Kinder. 

Die Entziehung Minderjähriger, so der korrekte Begriff, ist die Wegnahme bzw. das Entziehen einer nicht volljährigen Person von seinem sorgeberechtigten Elternteil oder Vormund. In der Regel sind es ehemalige Ehe- oder Lebenspartner, die das gemeinsame Kind dem sorgeberechtigten Elternteil wegnehmen; seltener Großeltern oder andere Verwandte, auch wenn die häufig als Unterstützer der Tat in Aktion treten.

Kindesentzug ist meistens kein spontaner Schritt, sondern wird über einen längeren Zeitraum vorbereitet. In der Regel gibt es im Vorfeld Warnzeichen, die man nicht ignorieren sollte – auch wenn niemand seinem Ex-Partner/seiner Ex-Partnerin eine solche Tat zutraut. 

Warnzeichen können sein:

  • Wenn der Ex-Partner den Kinderausweis für einen Urlaub benötigt, möglicherweise aus einem anderen Kulturkreis kommt und die gerichtlichen Trennungsvereinbarungen nicht akzeptiert.
  • Wenn Gegenstände des Kindes wie Spielzeug und Kleidung auf unerklärliche Weise verschwinden und nicht wieder auftauchen.
  • Eher selten ist es der Fall, dass ein Ex-Partner den Kindesentzug offen ankündigt. Manchmal passiert es aus Wut und Ärger heraus, oder es wird unbedacht damit gedroht. Solche Drohungen sollte man sehr ernst nehmen. In diesen Fällen ist schnelles Handeln geboten.

In unklaren Situationen ist es ratsam, das Kind durch eine Drittperson überwachen zu lassen, um sicherzugehen, dass es wohlbehalten wieder nach Hause zurückkehrt. Denn wenn ein Kind erst einmal aus Deutschland herausgebracht worden ist, ist es nicht nur zu spät, sondern ein langer Kampf um die Rückkehr des Kindes hat begonnen.

Was tun bei Kindesentzug?

Anne Reininger-Egler sucht ihre Tochter jetzt auf eigene Faust. Bereits zweimal ist sie nach Paraguay gereist, weil sie befürchtet, dass die dortigen Behörden die Suche schleifen lassen. Dann wurde ihr die Rückreise nahegelegt; sie habe zu viel Staub aufgewirbelt, hieß es.

Im Fall eines Kindesentzugs ist „Staub aufwirbeln“ absolut kontraproduktiv – professionelle Recherchen und Observationen vor Ort sind das Mittel der Wahl.
So verständlich der Wunsch der Eltern eines vermissten Kindes ist, nicht nur untätig zu Hause zu sitzen und zu warten, sondern etwas zu tun, so riskant kann es sein, ohne Orts- und Sprachkenntnisse in einem fremden Land den Privatschnüffler zu spielen.

Ist man als Elternteil von Kindesentziehung betroffen, muss zunächst die Polizei informiert werden. Der Sorgerechts-Status muss beachtet werden, und es muss geklärt werden, ob es sich tatsächlich um eine Entführung handelt oder um eine Verzögerung bei der Kindesrückgabe. (Ob dies nun aus Absicht oder Täuschung passiert, um dem Partner einen Schrecken einzujagen, lassen wir einmal dahingestellt.)

Die Polizei entscheidet über das weitere Vorgehen. Sollte der Kindesentzug zwar festgestellt, aber aus unbekannten Gründen im In- oder Ausland nicht ermittelt werden (auch Polizei und Staatsanwaltschaft sind manchmal die Hände gebunden), oder sollte es – wie im Fall Clara – trotz der Suche durch Interpol, der Deutschen Botschaft, Paraguays Polizei und Staatsanwaltschaft sowie der Kinderrechtsorganisation CDIA keine Ermittlungserfolge geben, ist es ratsam, eine seriöse Privatdetektei einzuschalten.

Besonders dann, wenn die Gefahr besteht, dass ein Kind ins Ausland gebracht werden soll (oder schon gebracht worden ist), ist Eile geboten!

Bitte wenden Sie sich in so einem Fall an eine deutsche Detektei, die über ein breites Netzwerk aus Privatermittlern im Ausland verfügt. Der Vorteil ist, dass Sie nicht Gefahr laufen, an einen dubiosen Geldschneider zu geraten, von denen es in unserer Branche leider viele gibt, aber sich gleichzeitig durch einen Profi vor Ort die Chance erhöht, dass ein Kind schnellstmöglich gefunden und zurückgeführt werden kann. Orts- und Sprachkenntnissen und gute Kontakte zur jeweiligen Behörde erleichtern vieles und außerdem sind nicht in jedem Land Privatermittler aus Deutschland willkommen.

Es gibt nicht viele Detekteien, die so breit aufgestellt sind – die Detektei Schütt ist es.

Mit unseren Partnern im In- und Ausland haben wir die Möglichkeiten, dass die Behörden Kinder, deren Aufenthaltsort wir gemeinsam mit unseren Partnern ermittelt haben, zurück nach Deutschland bringen können.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben. Sollte es sich um einen konkreten Fall von Kindesentführung handeln, sind wir für Sie als Notfall selbstverständlich erreichbar. Denn bei Kindesentzug ist Eile geboten!

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