Unterhaltsbetrug im Trennungsjahr

Sie haben sich getrennt und zahlen Trennungsunterhalt, obwohl Ihre Ex-Partnerin oder Ihr Ex-Partner schon längst wieder neu liiert ist und möglicherweise sogar mit dem neuen Partner unter einem Dach lebt? 

Wie wirkt sich eine neue Partnerschaft auf den Trennungsunterhalt aus, den Sie zu zahlen haben? Und was kann man tun, wenn sich der oder die Ex künstlich arm rechnet und Einkünfte verschweigt, um beim Trennungsunterhalt besser wegzukommen?

Das sind nur einige Beispiele aus meiner täglichen Praxis, denn es gibt kaum einen Lebensbereich, in dem so viel gelogen und betrogen wird wie beim Trennungsunterhalt. Nach einer Trennung haben Sie als Trennungsunterhalt zahlender Ex-Partner aber nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Die sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn es geht dabei immer um viel Geld. Als Privatdetektiv bearbeite ich pro Jahr viele solcher Fälle.

Reduziert eine neue Beziehung den Trennungsunterhalt?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Eheleute vor einer Scheidung ein Jahr lang getrennt leben müssen, um sich darüber klar zu werden, ob sie sich wirklich scheiden lassen wollen. Das Trennungsjahr verläuft üblicherweise in getrennten Wohnungen, aber es kann auch unter einem Dach erfolgen, wenn das Ex-Paar getrennt von Tisch und Bett, Kühlschrank und Waschmaschine als eine Art „WG“ lebt.

Eine Eheschließung beinhaltet die Verpflichtung, dass beide mit ihrer Arbeit und ihrem Vermögen zum Familienunterhalt beitragen. Dieser Anspruch auf Familienunterhalt entfällt, wenn sich das Ehepaar trennt und es dadurch keine Familie mehr im gesetzgeberischen Sinn gibt. An die Stelle des Familienunterhalts tritt dann der Trennungsunterhalt, den der finanziell besser gestellte Ehepartner bei entsprechender Bedürftigkeit an den anderen zu zahlen hat:

Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Regelung, dass der unterhaltspflichtige Ehegatte an den Berechtigten 45 Prozent seines Nettoeinkommens bzw. 45 Prozent des Differenzeinkommens (wenn beide Eheleute über Einkommen verfügen) als Trennungsunterhalt zahlen muss. Diese Regelung gilt auch, wenn der oder die Berechtigte bereits während der Ehe eine neue Partnerschaft zu einer anderen Person aufgenommen hat und vom neuen Partner möglicherweise sogar finanzielle Zuwendungen erhält.

Verfestigte Lebensgemeinschaft: Ab wann der Trennungsunterhalt reduziert werden kann oder ganz entfällt

Kann eine Bedürftigkeit nachgewiesen werden, so hat der getrennt lebende Ex-Partner Anspruch auf Trennungsunterhalt. Das gilt auch, wenn er (oder sie) die eheliche Treue gebrochen hat und möglicherweise auch schon in einer neuen Beziehung lebt. Selbst wenn der bedürftige Ex-Partner finanzielle Zuwendungen vom neuen Partner erhält, heißt das nicht automatisch, dass der Trennungsunterhalt gekürzt werden kann oder sogar ganz entfällt.

Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel:

Lebt der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin in einer sogenannten verfestigten Lebensgemeinschaft, kann der Trennungsunterhalt tatsächlich wegfallen oder gekürzt werden. Denn eine verfestigte Lebensgemeinschaft bedeutet:

  • der Ex-Partner/die Ex-Partnerin hat sich bereits vor dem Ende des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahrs aus der ehelichen Solidarität gelöst.
  • demzufolge ist er oder sie auch nicht mehr auf die eheliche Solidarität und damit auf die finanzielle Unterstützung durch den zahlenden Ex-Partner angewiesen.

Eine verfestigte Lebensgemeinschaft wird in der Regel bei einer Beziehungsdauer über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren angenommen, kann aber im Einzelfall schon früher begründet sein, wenn sich eine hinreichende Verfestigung erkennen lässt. 

Das wird von der Rechtsprechung angenommen, wenn:

  • gemeinsam erhebliche Investitionen getätigt werden
  • ein gemeinsames Kind geboren wird
  • oder eine gemeinsame Wohnung angemietet wird

Trennungsunterhalt

Ab wann es sich lohnt, einen Privatdetektiv einzuschalten

In manchen Fällen ist es offenkundig, dass der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin bereits in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, in anderen Fällen wird ein neuer Partner verschwiegen oder sogar geleugnet, um den Trennungsunterhalt nicht zu gefährden. Für den zahlenden Ex-Partner ist das eine schwierige Situation. Denn zur emotionalen Belastung einer Trennung kommt noch das ungute Gefühl, beim Trennungsunterhalt übers Ohr gehauen zu werden und möglicherweise ungerechtfertigt Unterhalt zu bezahlen.

Was tun, wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen belogen werden? 

Natürlich können Sie sich in so einem Fall selbst auf die Lauer legen und mit sehr viel Zeit und Mühe herausfinden, ob Ihr Ex-Partner/Ihre Ex-Partnerin beispielsweise in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Mal ganz abgesehen davon, dass diese Recherchen nicht nur aufwändig sind und eventuell auch frisch verheilte Wunden aufreißen, hat das Selber-Recherchieren oft den Nachteil, dass keine gerichtsverwertbaren Beweise erhoben werden. Die brauchen Sie aber, wenn Sie eine Änderung Ihrer Zahlungen durchsetzen wollen. 

Unterhaltsbetrug landet nicht zwangsläufig vor Gericht, aber um Ihren Forderungen, weniger oder möglicherweise auch gar nichts mehr zahlen zu müssen, den entsprechenden Nachdruck zu verleihen, sollten Ihre Beweise in jedem Fall hieb- und stichfest sein.

  • Als Privatdetektiv kann ich Sie bei einem Verdacht auf Unterhaltsbetrug unterstützen. Wir von der Detektei Schütt haben jahrelange Erfahrung in diesem Bereich, wissen, wo wir genauer hinschauen müssen und welche Beweise zu sichern sind. Wir können für Sie schnell und diskret ermitteln, ob Sie ungerechtfertigt Unterhalt bezahlen.
  • Außerdem ist ein Detektiv ein unparteiischer Zeuge, der gerichtsverwertbare Beweise für Sie zusammenstellt, damit Sie am Ende die Möglichkeit haben, eine Klage anzustrengen, die auch Erfolg verspricht, sollte es tatsächlich hart auf hart kommen und Ihr Fall vor Gericht landen. 

EXTRA-Tipp: Lebt der Ex-Partner noch in der gemeinsamen ehelichen Wohnung und Sie nicht, können Sie darauf bestehen, dass der neue Partner dort nicht übernachtet und sich auch nicht unangemessen lange Zeit in der Wohnung aufhält. Denn Ihre vormals gemeinsame Wohnung bleibt auch in der Trennungszeit Ihre eheliche Wohnung, in der jeder Ehepartner den Anspruch darauf hat, dass diese persönliche Schutzzone nicht durch die Anwesenheit einer nicht geduldeten Person unangemessen gestört wird. 

Auch hier kann ein Privatdetektiv der Detektei Schütt entsprechende Beweise bei Zuwiderhandlung dokumentieren, um Ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Mit gerichtsverwertbaren Beweisen können Sie beispielsweise einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch erwirken. Handelt der neue Partner dem gerichtlichen Gebot zuwider, wäre es Ihnen möglich, bei Gericht ein Ordnungsgeld gegen den neuen Partner beantragen zu lassen. Sollte dieser das Ordnungsgeld nicht zahlen, kann sogar Ordnungshaft angeordnet werden.

Sie leben getrennt oder erwägen eine Trennung und befürchten, dass Ihre Ex-Partnerin oder Ihr Ex-Partner beim Thema Trennungsunterhalt nicht ehrlich ist? Dann lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie man dagegen vorgehen kann. Melden Sie sich, wenn Sie mehr darüber erfahren und sich Klarheit verschaffen wollen.

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