Rufmord und üble Nachrede muss man nicht hinnehmen

In der virtuellen Welt des Internets kommt es oft und schnell zu Beleidigungen, Ehrverletzungen und Bedrohungen verschiedenster Art – mit weitreichenden Folgen. Üble Nachrede, Verleumdung und Rufmord sind Begriffe, die fast jedem geläufig sind und am Ende immer auf die Schädigung des Rufes Ihrer Person hinauslaufen.

Nicht selten passiert das auch in der realen Welt, außerhalb des Internets, wenn der Nachbar oder der Ex-Lebensgefährte bei Arbeitskollegen und ihren Freunden versucht, Ihren Ruf vorsätzlich zu ruinieren.

Wenn vermeintlich Fremde oder aber auch Bekannte hinter Ihrem Rücken Lügen oder Gerüchte verbreiten, kann das folgenschwere Auswirkungen auf Ihr gesamtes Leben haben. 

Sind in Ihrer Firma unvorteilhafte oder unwahre Geschichten über Sie im Umlauf, kann dies ihren Arbeitsplatz gefährden oder die leitende Stellung kompromittieren.

Bei Gerichtsverfahren zum Kindeswohl und bei Streitigkeiten um das Sorgerecht wird vor Gericht häufig zum eigenen Vorteil gelogen. Die Schädigung des Rufes der gegnerischen Seite gehört zum häufig praktiziertem Vorgehen.

Und auch Stalker machen häufig nicht vor Rufmord halt, wenn es ihnen nicht gelingt, das Objekt ihrer Begierde auf normalen Wege für sich zu gewinnen.

Das Gesetz ist auf Ihrer Seite!

Den Begriff „Rufmord“ gibt es im Strafgesetzbuch nicht, sehr wohl aber den Begriff „üble Nachrede“. Kann man einem Täter eine solche nachweisen, kann das für ihn unangenehme Konsequenzen zur Folge haben:

„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ 

Dabei sind zwei wesentliche Konstellationen gemeint:

Zum einen das „Behaupten“ nicht erweislich wahrer, herabwürdigender Tatsachen oder das Verbreiten nicht erweislich wahrer, herabwürdigender Tatsachen. Der Unterschied liegt in der Definition der Wörter „Behaupten / Verbreiten“:

  • Behaupten: Der Verursacher / Täter stellt eine Tatsache als nach seiner eigenen Überzeugung als wahr dar.
  • Verbreiten: Der Verursacher / Täter gibt die Tatsache als Gegenstand fremden Wissens weiter.

Das Behaupten bzw. Verbreiten muss gegenüber dritten Personen erfolgen.

Wie können Sie sich wehren? 

Herauszufinden, welche Informationen wo und seit wann über Sie im Umlauf sind, ist äußerst schwierig. Sie selbst haben kaum eine Chance, mit eigenen Mitteln dahinterzukommen bzw. auch wirklich alles zu entdecken.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, die üble Nachrede nicht weiter hinnehmen zu wollen, können wir Sie bei der Wiederherstellung Ihres guten Rufs unterstützen.

Mit Expertise und einer Dienstleistung, die wir gemeinsam mit einem Kooperationspartner bereitstellen, der bereits hunderte Fälle dieser Art bearbeitet hat.

Rufmord im Internet ungeschehen machen

Unser Kooperationspartner verfügt über langjährige Erfahrung und ein exzellentes Netzwerk, wodurch es möglich ist, schädigende Daten und Einträge aus dem Internet zu entfernen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Verleumdungen bereits im Umlauf sind.

Wichtig ist, dass Sie uns möglichst präzise Angaben über diese rufschädigenden Gerüchte machen können. Dann nehmen wir Kontakt zu den Betreibern der Websites auf und lösen das Problem.

Wir setzen dabei grundsätzlich auf Kooperation und drohen nicht mit dem Einsatz von Rechtsmitteln. Unsere Erfolgsquote mit diesem Ansatz liegt bei über 80 Prozent.

Diese Inhalte bezüglich der üblen Nachrede kann man erfahrungsgemäß entfernen lassen – und zwar weltweit:

  • Texte
  • Bilder
  • Videos
  • Forenbeiträge
  • Adressbucheinträge
  • Eigene / selbstverfasste Beiträge
  • Einträge Dritter

Einträge löschen, Beweise sichern

Wir finden nicht nur die diffamierenden Einträge und setzen uns dafür ein, dass diese entfernt werden.

Wir sichern und dokumentieren diese auch auf Wunsch als gerichtsverwertbare Beweise, damit sie später für einen Prozess – sollte es dazu kommen – zur Verfügung stehen.

Lohnt sich ein Gerichtsprozess bei Rufschädigung?

Um vor Gericht erfolgreich gegen üble Nachrede vorgehen zu können, benötigen Sie Beweise. Denn eine Strafanzeige ist ansonsten wirkungslos.

Als Detektei dürfen wir selbst keine Rechtsberatung erteilen. Wenn Sie von einer rufschädigenden Situation betroffen sind, sollten Sie erst einmal Ihren Anwalt zu Rate ziehen.

Wir kommen dann ins Spiel, wenn es darum geht, die notwendigen Beweise zu liefern, damit ihr Anwalt Sie erfolgreich verteidigen kann.

Sie können die Kosten absetzen

In Fällen von Ermittlungen zum Verursacher einer üblen Nachrede können Detektivkosten gemäß § 91 ZPO (Zivilprozessordnung) erstattungsfähig sein. Voraussetzung ist, dass sie zur zweckdienlichen Rechtsverfolgung beziehungsweise zur Rechtsverteidigung notwendig waren. Auch der Schutz vor Rufschädigung oder umgangssprachlich Rufmord bedarf geeigneter Gegenmaßnahmen.

Haben Sie Interesse an unserer Dienstleistung?

Dann setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung! Unsere Arbeit ist selbstverständlich vertraulich, schnell und in einem preislich vernünftigen Rahmen. Wir beraten Sie ausführlich zu den Möglichkeiten und machen Ihnen vorab einen verbindlichen Kostenvoranschlag.

Brauchen Sie unsere Hilfe?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
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