Trennungsunterhalt: Verlassen und abgezockt?

Unterhalt: Erst verlassen und dann abgezockt?

Ehemänner, die plötzlich untertauchen, um ihre „altes“ Leben in Partnerschaft und Familie hinter sich zu lassen, sind keine Erfindung aus schlechten Romanen. Es gibt den Ehemann, der nur mal schnell Zigaretten holen will und nicht mehr zurückkommt.

Zur bitteren Realität gehört auch, dass (Unterhalts-)Zahlungen nicht geleistet werden, gemeinsame Bankkonten leergeräumt und Frau und Kinder mit einem großen Loch in der Haushaltskasse zurückgelassen werden.

So geschehen bei Sandra K.* (Name geändert), die mich eines Tages ziemlich verzweifelt anrief: Ihr Ehemann war zusammen mit den gemeinsamen Ersparnissen weg, er hatte nur einen dürren Abschiedsbrief hinterlassen. Neben Schock und Schmerz wusste sie einfach nicht, wovon sie in den kommenden Wochen Miete, Strom, Telefon und Essen für die Kinder bezahlen sollte. Sandra K.s Mann hatte sich aus dem Staub gemacht, ohne eine Adresse oder auch nur eine Handynummer zu hinterlassen, mit der sie ihn hätte erreichen können.

Absichtliches „spurlos verschwinden“ klappt fast nie

Die verletzten Gefühle nach einer Trennung führen oft dazu, dass Ehepartner, die sich einmal Liebe in guten wie in schlechten Tagen geschworen haben, dem anderen nicht mehr über den Weg trauen können.

Gemeinsam erwirtschaftetes Hab und Gut verschwindet auf ausländischen Bankkonten, Einkommen werden verschwiegen, Familienväter rechnen sich arm, um sich vor Unterhaltungszahlungen zu drücken. Oder sie verschwinden. Letzteres ist besonders schlimm, wenn Kinder mitbetroffen sind.

Aber es gibt kein perfektes Abtauchen, auch nicht für flüchtige Ehemänner. Selbst wenn jemand verschwinden will, hinterlässt er Spuren.

Ex-Partner, Betrüger und chronische Schuldner legen es darauf an, ihren Familien, dem Gerichtsvollzieher oder Inkasso-Büros zu entkommen – mit der Hartnäckigkeit und dem Know-how eines Privatermittlers rechnen sie nicht. Deshalb lassen sie sich meistens leicht ermitteln.

Den verschwundenen Ehemann meiner Klientin hatte ich nur wenige Tage nach ihrem Anruf in seiner neuen Wohnung aufgespürt. Damit war mein Auftrag erledigt – dachte ich.

Unterhaltsrechte und -pflichten

Leider war nichts erledigt, wie sich kurze Zeit später herausstellte. Als Sandra K. und die von ihr beauftragte Rechtsanwältin den Trennungsunterhalt für die Familie einforderten, gab der Ehemann an, die Trennung habe ihn so mitgenommen, dass er mehrere Tage unentschuldigt bei der Arbeit gefehlt habe, deshalb seine Stelle verloren hätte und jetzt völlig mittellos wäre. Die Ersparnisse vom Bankkonto habe er verspielt – alles Angaben, die mich sehr verblüfft haben, als Sandra K.* mir davon erzählte, denn seine neue Wohnung lag in einer gehobenen Wohngegend, außerdem hatte ich ihn am Steuer eines teuren Neuwagens gesehen. Der Wagen gehöre seiner neuen Freundin, behauptete er auf Nachfrage.

Es wurde Zeit, dem Herren etwas genauer auf den Zahn zu fühlen, da er offensichtlich „vergessen“ hatte, dass er sein neues Leben auf Kosten seiner Frau und seiner Kinder finanzierte.

Wie sich schnell herausstellte, hatte er seinen Job nicht verloren, sondern selbst gekündigt, und bestritt seinen aufwändigen neuen Lebensstil durch Schwarzarbeit. Er zahlte die Hälfte der Miete der Wohnung, die ich gefunden hatte, und teilte sie sich mit seiner neuen Freundin. Auch den Neuwagen, den seine neue Lebensgefährtin gekauft hatte, wurde ausschließlich von ihm gefahren. Dazu ergaben Recherchen, dass der Ehemann den Neuwagen bar im Autohaus bezahlt hatte aber auf seine Lebensgefährtin zugelassen hatte.

Nach unserern Ermittlungen und den Nachweis der Schwarzarbeit, rieb sich Sandra K.s Rechtsanwältin die Hände, als ich ihr und unserer gemeinsamen Klientin von den Nachdorschungen berichtete.

„Jetzt nageln wir Ihn fest“ lautete ihr Kommentar. Sandra K. ist mittlerweile geschieden und lebt glücklich und zufrieden mit ihren Kindern nach wie vor in ihrer alten Wohnung. Probleme bei der Zahlung des Unterhaltes hat ihr Ex-Mann nie wieder gemacht.

Detektivkosten in Unterhaltsstreitigkeiten sind oft erstattungsfähig
Sandra K.s Ex musste auch mein Honorar bezahlen, so verlangt es die gültige Rechtsprechung. Erhärtet sich jedoch durch die Arbeit eines Detektivs der Verdacht, dass ein Ex-Partner in einer Unterhaltsangelegenheit zu schummeln oder zu betrügen versucht, sind die Detektivkosten – nach Maßgabe des Gerichts und wenn diese Verhältnismäßig waren – in der Regel teil- oder sogar ganz, erstattungsfähig.

Fazit: Verlassen und abgezockt werden, ist nichts, was man einfach hinnehmen muss und sollte. In vielen Fällen können Detektive dabei helfen, Unterhaltsstreitigkeiten eindeutig zu klären und ein für alle Mal beizulegen.

Wichtig ist, einen seriösen Detektiv zu beauftragen, der seine Arbeit versteht – dann ist dessen Honorar manchmal sogar erstattungsfähig.

Sie haben Fragen zum Thema Unterhalt oder einen konkreten Fall, den Sie persönlich besprechen möchten? Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

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