Wenn der Lebenspartner das Kind entführt

Kindesrückführung durch einen Privatdetektiv

Als Elternteil weiß man, dass es der blanke Horror ist, wenn das eigene Kind am Ende des Tages nicht zu einem zurückkehrt und verschwunden bleibt.

Ich habe in diversen Reporten gelesen, dass circa 100.000 Kinder und Jugendliche pro Jahr von Ihren Eltern in Deutschland als vermisst gemeldet, werden. Doch auch wenn die meisten selbstständig innerhalb kurzer Zeit wieder wohlbehalten zu Hause auftauchen, gibt es immer noch genügend Kinder, die nicht wieder von der Polizei gefunden werden. Und gerade diese Kinder sind es, die unserer Aufmerksamkeit bedürfen.

Privatdetektive können sich natürlich nicht um jedes verschwundene Kind kümmern, das ist auch gar nicht ihre Aufgabe, aber die Kinder, die von einem Elternteil ins Ausland entführt worden sind, um diese Kinder können wir uns sehr wohl kümmern. Darum soll es in diesem Artikel auch gehen. Erfolgreiche Rückführung von Kindern aus dem Ausland oder aber auch, aus dem Inland.

Die Entführung, die keine (klassische) Entführung ist.

Die Entziehung Minderjähriger, so lautet der korrekte Begriff, ist die Wegnahme bzw. das Entziehen einer nicht volljährigen Person von seinem sorgeberechtigten Elternteil oder Vormund etc. Diese Entziehung wird in der Regel von einem ehemaligen Ehe- oder Lebenspartner durchgeführt und selten von der Großeltern bzw. Verwandten, die jedoch durchaus unterstützend tätig werden können bei dieser Tat. Das ist zumindest die Berufserfahrung meiner Kollegen und auch meine, als langjähriger Privatdetektiv, der mit diesen Taten bereits konfrontiert war.

Doch was bedeutet so eine Entführung eigentlich für das Kind?

Für das Kind ist diese Situation genauso wie für das zurückgelassene Elternteil, denn es wird aus seiner vertrauten Umgebung herausgerissen und in der Regel an einen unbekannten Ort innerhalb Deutschlands oder in die Heimat des ehemaligen Ehe- oder Lebenspartners verbracht. Das ist unzweifelhaft traumatisierend für das Kind und auch für denjenigen, der mit dieser Situation konfrontiert wird!

Die einzige gute Nachricht wird hierbei sein, dass dem Kind dort zunächst keine Gefahr droht, denn der „liebende“ Lebenspartner entzieht das Kind ja nicht, um es zu töten, sondern es entweder bei sich aufwachsen zu lassen bzw. dem sorgeberechtigten Partner emotional zu schaden respektive möglicherweise auch zu erpressen. Hier liegt in meisten Fällen die wahre Natur des Entführers.

Diese Entziehung wird in Deutschland als Straftat eingestuft oder kam es gar zusätzlich zu einer Gefährdung des Opfers, dann wird es als Verbrechen nach §235 StGB verfolgt und bestraft.

Warum kommt es eigentlich zur einer Entziehung eines Minderjährigen?

Die Erfahrung zeigt aus den Berichten der Vergangenheit, dass der Grund meistens in einer voran gegangenen Trennung zweier Partner und der daraus resultierenden Sorgerechtsbestimmungen eskaliert ist. Kommt es dann zu Streit, verselbstständigen sich solche Fälle recht schnell und der Ex-Partner, der sich unterlegen oder übervorteilt glaubt, weiß für sich keinen anderen Ausweg, als dem anderen das Kind zu entziehen.

Warnzeichen richtig deuten und erkennen!

Die ersten Warnzeichen, die man als Elternteil wahrnehmen kann, sind erschreckend simpel aber werden oft ignoriert, denn es wird dem ehemaligen Partner selten eine solche Tat zugetraut. Wenn der Ex-Partner den Kinderausweis für einen Urlaub benötigt oder dieser gemeinhin aus einem anderen Kulturkreis kommt und die gerichtlichen Trennungsvereinbarungen nicht akzeptiert, ist bereits Vorsicht geboten. Gelegentlich verschwinden auch Gegenstände des Kindes wie Kleidung und Spielzeug, welches vorbereitet gesammelt wird, um es mit in das Ausland zu transportieren. Eher selten ist es der Fall, dass ein Ex Partner den Kindesentzug offen ankündigt, manchmal aber aus Wut und Ärger heraus unbedacht damit droht. Eine solche Drohung sollten Sie durchaus ernst nehmen. Hier ist dann schnelles Handeln geboten.

Kommt es zu diesem genannten Fällen, wäre eine Überwachung bezüglich des Kindeswohls durch Drittpersonen angebracht, um sicher zu gehen, dass das Kind auch sicher wieder zu einem zurückkehrt. Wenn das Kind erst einmal die Grenzen Deutschland überquert hat, ist es nicht nur zu spät, sondern ein langer Kampf um die Rückkehr des Kindes beginnt.

Haager Abkommen.

Jeder weiß, zumindest wenn man einmal googelt, dass es das Haager Abkommen zur „Kindesrückführung“ gibt, aber jeder, der sich kurz mit dieser Materie beschäftigt, dem wird schnell klar, dieses Abkommen entpuppt sich im Ernstfall, als ein schön bedrucktes Papier mit wenig Substanz.

Dieses Abkommen schließt Fälle von widerrechtlichem Verbringen und Zurückhalten internationaler Kindesentführung bzw. Kindesentziehungen mit ein, aber die rechtsstaatliche Durchsetzungsstärke auf die Behörden im Ausland ist in Wirklichkeit stark eingeschränkt.

Dass es dieses Abkommen gibt, ist im ersten Schritt natürlich erst einmal gut, aber das darf auch nicht verschwiegen werden, hilft es wenig, wenn die Bürokratie des Auslandes ein Rückführungsverfahren verschleppt oder sogar aktiv mauert. Eine legale Rückführung kann sich über Jahre durch die Gerichte hinziehen und erhebliche Kosten verursachen. Irgendwann ist die Entfremdung des Kindes zu dem Elternteil, welches zurückgeblieben ist, so groß, dass eine Rückführung und Wiedereingliederung ohne psychische und physische Schäden für das Kind nicht mehr auszuschließen sind.

Schwierig wird es, wenn das Land, in dem das Kind entführt wurde, formaljuristisch, nicht belangt werden bzw. eine Rückführung auf juristischen Wegen nicht durchgesetzt werden kann. Oft ist es nicht nur die geografische Entfernung, die die Suche erschwert, sondern auch mögliche nachlässige Meldepflichten, die in dem Entführungsland nicht verbindlich sind. Erschwerend kommt dann auch noch die mangelhafte behördliche Kooperationen hinzu, denn die ist ein wesentlicher Faktor, der eine Suche nach dem Kind erschwert.

Doch was können Sie tun, wenn Sie von einer Kindesentziehung betroffen sind?

Als Erstes müssen Sie natürlich die Polizei verständigen und den Fall erklären, was passiert ist und wann das Kind zurückgegeben werden sollte. Insbesondere der Status des Sorgerechts ist zu beachten. Nicht immer ist es gleich eine Entführung, manchmal handelt es sich auch nur um eine Verzögerung bei der Kindesrückgabe. Ob dies nun aus Absicht oder Täuschung passiert, um dem Partner einen Schrecken einzujagen, lassen wir einmal dahin gestellt.

Ist es aber tatsächlich eine Kindesentführung in das In- oder Ausland und die Polizei kann aus unbekannten Gründen nicht tätig werden, werden Sie nicht umhinkommen, auf die Hilfe Dritter vertrauen zu müssen.

Wir haben in Zusammenarbeit mit der Polizei im Ausland die Erfahrung machen können, insbesondere innerhalb vom westlich geprägten Europa, dass die Zusammenarbeit recht positiv verläuft. Nach einer Personensuche des Vaters, der das Kind entzogen hatte und des Kindes im nördlichen Ausland, wurde dessen Aufenthaltsmittelpunkt bei den Großeltern festgestellt. Im Zusammenspiel mit den Behörden konnte das Kind wohlbehalten zurückgeführt werden.

Dabei war der Part unser Detektei recht klein.

Wir spürten das Kind auf und stellten in einer Beobachtung die Lebensumstände fest. Die Polizei vor Ort wurde in den aktuellen Sachstand eingeweiht und die behördliche Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden begann. Kurz danach führte die Polizei das Kind nach Deutschland zurück.

Recherchen und Observationen vor Ort sind das Mittel der Wahl.

Ob der vermutete Aufenthaltsort nun im In- oder Ausland liegt, ist für einen Privatdetektiv nur von sekundärer Bedeutung. Bei einer Rückführung ist in diesem Fall höchste Eile geboten und es muss der aktuelle Aufenthaltsort des Kindes festgestellt werden. Hier kann und sollte auch mit lokalen Kräften vor Ort gearbeitet werden. Das erleichtert die Überwindung von sprachlichen Barrieren und den Zugang zu Behörden.

Solange sich das Kind noch in der Bundesrepublik befindet, sind die Chancen, das Kind wieder wohlbehalten aufzuspüren, sehr gut.

Schwierig wird es erst, wenn die Ermittler in das Ausland reisen müssen. Oft sind in anderen Ländern die Rechtslagen zu Kindesentzug nicht so klar wie in Deutschland und nicht überall sind fremde Ermittler auch herzlich willkommen. Besser man setzt hier auf regionale Einsatzkräfte mit einem Einsatzleiter aus dem Heimatland, der als Ansprechpartner für alle Parteien fungiert. Kurze Kommunikationswege sind in dieser Hinsicht ein unschlagbarer Vorteil.

Unsere Kontaktdetektive müssen dann schnell und diskret durch Recherchen und nachfolgenden Observationen den aktuellen Aufenthaltsort des Kindes klären, damit entweder Sie oder in Begleitung der örtlichen Sicherheitskräfte, Ihr Kind vor Ort wieder in Ihre Obhut zurücknehmen können.

Wovor wir eindringlich warnen möchten, ist eine Rückführung des Kindes durch eigene Hand, Söldner oder andere dubiose Elemente, die es in unserer Branche zuhauf gibt. Nicht nur, dass Sie möglicherweise sehr viel Geld loswerden und die beauftragten Personen mit dem Geld auf Nimmerwiedersehen verschwinden, sondern auch Gefängnis kann auf Sie warten, wenn Sie an der Grenze von der Polizei erwischt werden.

Darum denken Sie lieber zweimal darüber nach, wenn Sie sich mit diesen Gedanken tragen und vor Wut und Verzweiflung nicht wissen, wo Sie mit Ihren Emotionen hinsollen. Zorn ist ein schlechter Ratgeber, denn nicht jede Detektei in Deutschland kann diese Arbeit leisten! Wir von der Detektei Schütt gehören zu den wenigen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Kontaktdetektive breit gefächert im In- und Ausland aufgestellt sind und wissen, was erlaubt ist und was nicht.

Zögern Sie nicht, wenn Sie betroffen sind, uns zu kontaktieren. Bei Kindesentführungen sind wir natürlich 24 Stunden am Tag erreichbar, denn in diesem Notfall, helfen wir nicht nur kurzfristig, sondern auch Eile ist das Gebot der Stunde.

Brauchen Sie unsere Hilfe?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
XING
LinkedIn
Facebook
Twitter

Weitere Artikel dieser Kategorie:

Personensuche Nikolaus
Personensuche

Personensuche Nikolaus

Wer steckt hinter der Identität des Nikolaus? Detektei Schütt klärt die Identität des Nikolaus mit einer Personensuche.

Weiterlesen »