Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits­bescheinigung darf angezweifelt werden

Im Jahr 2020 wurden in Deutschland, laut Aussage der Techniker Krankenkasse, 5,28 Millionen „gelbe Scheine“ eingereicht und daraus insgesamt 86 Millionen Fehltage registriert. 

Hat ein Arbeitnehmer eine Krankheit auszukurieren, dann steht diesem das Recht zu, sich krankzumelden und erst dann wieder auf der Arbeit zu erscheinen, wenn er sich vollständig erholt hat.

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat die rechtliche Qualität einer Urkunde und ist nur schwer zu erschüttern. Das wissen natürlich auch jene Arbeitnehmer, die eine Lücke im System auszunutzen gedenken. Dies geht nicht nur zulasten der ehrlichen Mitarbeiter im Unternehmen, sondern ist auch zum Schaden der Versicherten. Falsche Bescheinigungen ziehen erhöhte Versicherungsbeiträge nach sich.

Das hat zur Folge, dass krankheitsbedingte Kündigungen und die Streitigkeiten um eine Entgeltfortzahlung oder sogar Betrugsvorwürfe, an deutschen Gerichten verhandelt werden müssen. In diesen Fällen werden auch oft Privatdetektive als Zeugen eingesetzt, die ein Unternehmer rechtmäßig engagieren darf, um diesen qualitativen hochwertigen Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erschüttern.

Hierzu gab es jüngst einen Fall in Niedersachsen.

Was war geschehen?

Eine Mitarbeiterin aus einer Zeitarbeitsfirma hatte zum Monatsende gekündigt und am selben Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Dazu kommt, dass dieselbe Arbeitnehmerin auch einem Arbeitskollegen telefonisch mitgeteilt habe, nicht mehr zur Arbeit kommen zu wollen. Eine Krankheit erwähnte die Dame jedoch dabei nicht.

Weder der Arbeitgeber glaubte an eine Erkrankung seiner Mitarbeiterin, noch das Bundesarbeitsgericht glaubte ihr, als der Streitfall vor dem Gericht verhandelt werden musste.

Möglich wurde dies, da es dem Arbeitgeber gelang, ernsthafte und objektiv begründete Zweifel an dem tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit vorzubringen und konkret darzulegen. 

Wenn ein Arbeitnehmer kündigt und sich noch am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankschreiben lässt, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Anschluss erschüttern. Das gilt insbesondere dann, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. 

Haben Sie einen ähnlichen Fall und brauchen die Hilfe eines Privatdetektivs?

Wichtig ist, dass

  • es einen Anfangsverdacht gibt, der auf konkreten Anhaltspunkten vor Beginn der Überwachung beruht. Beweise, die erst durch die Observation ermittelt werden, sind keine Begründung für den Anfangsverdacht!
  • alle anderen Maßnahmen wie beispielsweise ein Mitarbeitergespräch ausgeschöpft sind.
  • der Einsatz eines Detektivs zur Aufklärung von Straftaten im Beschäftigungsverhältnis oder von schwerwiegenden Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers erfolgt.
  • der Grundsatz der Datensparsamkeit gemäß DSGVO eingehalten wird.

Treffen diese Punkte auf Ihren konkreten Fall zu, dann kontaktieren Sie uns von der Detektei Schüttund wir helfen Ihnen bei der Lösung des Falles.

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