Unternehmer und Privatdetektive im Einsatz gegen Schwarzarbeit


Jeder Arbeitgeber weiß, die illegale Beschäftigung ist in jeder Hinsicht ein großer Nachteil für die gesamte Volkswirtschaft und auch für die Unternehmen, die sich an die Regeln halten.

Natürlich begünstigt Schwarzarbeit das Preisdumping und verzerrt den Wettbewerb gegenüber Unternehmen, die mit legalen und besser bezahlten Mitarbeitern arbeiten.

Kurz- und mittelfristig haben die Schwarzarbeiter und deren Förderer vielleicht die Nase vorn und überflügeln den Wettbewerb aber letztendlich ist das nur bis zum Tellerrand gedacht.

Vielleicht mag für gewisse Arbeitgeber der Zweck die Mittel heiligen aber durch diese Schattenwirtschaft werden Arbeitsplätze gefährdet und was genauso schlimm ist, die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindert.

Die Folge daraus ist, der Arbeitsmarkt wird hierdurch belastet, und die Arbeitslosigkeit steigt.

Die Kosten dafür trägt der Steuerzahler und ein großer Schaden für die Allgemeinheit entsteht.

Die meisten Unternehmen beachten die Regeln gegen Schwarzarbeit und sehen auch entsprechende Sanktionen bei Verstößen in ihren eigenen Compliance- Regelwerken vor – natürlich auch, weil das in ihrem ureigensten Interesse liegt.

Doch die Politik scheint hier einen ganz anderen Kurs zu fahren. Die Antwort der Bundesregierung auf dieses Problem lautet seit dem Jahr 2015 – besonders in der anfälligen Baubranche – dass die Überprüfungen durch die Kontrollinstanzen um fast 50 % zurück gefahren wurden. Das gilt ebenfalls für den Gastronomiebereich, für die Arbeit in Hotels, in teilen der Bauwirtschaft aber auch bei persönlichen Dienstleistungen und in der Landwirtschaft.

Wenn die Bundesregierung jedoch beschlossen hat, die Kontrollen um die Hälfte zurückzufahren, ist dies nichts anders als eine Einladung diese Schattenwirtschaft erst richtig aufblühen zu lassen.

Wenn der Zoll also weniger Überprüfungen durchführt und mehr als 600 Planstellen nicht besetzt sind, wer soll dann diesen aufkeimenden Markt kontrollieren?

Jeder Unternehmer weiß, wer Schwarzarbeiter beschäftigt, begeht grundsätzlich eine Straftat. Gemäß § 266a StGB wird das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge) mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen, sogar mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet.Wer Sozialleistungen empfängt und Einkommen aufgrund erbrachter Arbeitsleistung nicht angibt, begeht einen sog. Sozialleistungsbetrug gemäß § 263 StGB.

Das Risiko ist also nicht gerade unerheblich und kann hart bestraft zu werden.

Wer Schwarzarbeit fördert, um die Konkurrenz um Aufträge auszustechen und die Existenz von legalen Arbeitsplätzen gefährdet, schadet der gesamtheitlichen Volkswirtschaft. Doch der Gewinn scheint kurzfristig höher zu liegen, denn ansonsten würden es nicht so viele Firmen riskieren, Schwarzarbeit zu fördern.

Weder Sie noch ich, als Verfasser dieses Artikels, sind dagegen machtlos!

Sie als Unternehmer können sich dagegen wehren und sollten es auch, genauso wie der Arbeitnehmer, der einer legalen Beschäftigung nachgeht und seine Arbeit auch noch bis zur Rente behalten möchte.Sie können, wenn Sie von Schwarzarbeit wissen oder einen konkreten Tatverdacht haben, dies entweder dem Zoll melden oder aber auch Privatdetektive zur Beweissammlung einsetzen.

Möglicherweise haben Sie sogar ein eigenen Mitarbeiter, der während seiner Krankschreibung bei einem anderen Unternehmen in einer Nebentätigkeit dort seine Arbeit „schwarz“ nachgeht. Aus der langjährigen Berufserfahrung können wir Ihnen guten Gewissens mitteilen, dass dies leider öfter der Fall ist, als man glauben mag.Unter einem Vorwand wird sich krank geschrieben, meistens in der Saison einer bestimmten Branche und bei dem Wettbewerb in Schwarzarbeit einer anderen Tätigkeit nachgegangen.

Dies schadet nicht nur Ihnen durch den Ausfall eines Mitarbeiters und den Zahlungen für das Ersatzpersonal, sondern auch den loyalen Arbeitnehmern, die die Last der Mehrarbeit tragen müssen. Im schlimmsten Fall bekommt der Wettbewerber sogar Unternehmensgeheimnisse verraten.

Ist der Fall von Schwarzarbeit erst einmal durch einen Privatdetektiv erwiesen, kann der Unternehmer tätig werden, denn der Wettbewerber der angezeigt wurde, hat eine Mitwirkungspflicht zur Aufklärung dessen. Im Falle der Überprüfung durch die zuständigen Behörden haben Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Auftraggeber gemäß § 2 Abs. 1 SchwarzArbG Mitwirkungspflichten, wenn die Behörden einen Fall von Schwarzarbeit aufdecken.

Daher müssen gemäß §§ 3-5 SchwarzArbG insbesondere die angefragten Auskünfte erteilt werden und Unterlagen, wie Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und andere Geschäftsunterlagen, zur Einsichtnahme vorlegt werden.

Möglicherweise läßt sich hier ein ganzes Netz von Schwarzarbeit durch die Zusammenarbeit mit einem Detektiv aufdecken.

Dazu eine kleine Anekdote am Rande:

Auch der aktuelle Präsident der Vereinigten Staaten, Vorbild der westlichen Demokratien – Donald Trump musste sich vor Gericht gegen Schwarzarbeit verantworten. Er hatte Anfang der 80er-Jahre ausländische Arbeiter anheuern lassen, um ein altes Gebäude in Manhattan abzureißen. Hierzu wurden circa 200 polnische Bauarbeiter beschäftigt, die in der Mehrheit keine Aufenthaltstitel für die USA hatten. Die Arbeitszeit betrug circa 12 Stunden pro Tag und das 7 Tage in der Woche.

Im Jahre 1991 urteilte dann ein Gericht, das der damalige Unternehmer Trump, diesen Leuten noch ca. 325.000 Dollar an Löhnen zu zahlen hätte. Beendet wurde das Verfahren dann erst 1999 mit einem nicht öffentlich gewordenen Vergleich.

Sie sehen also, weder die Großen, noch der kleine Handwerker um die Ecke sind gefeit gegen die Verlockungen der Schwarzarbeit und kurzfristigen Gewinn. Langfristig entsteht jedoch ein Schaden, der weit aus höher ist. Ein ganzes Unternehmen kann pleite und dadurch viele Arbeitsplätze verloren gehen und somit ganze Familienschicksale besiegeln.Wir von der Detektei Schütt helfen Ihnen dabei, denn durch die fehlende staatliche Kontrolle dürfte sich die Lage kaum bessern. Lassen Sie es selber dazu nicht kommen und greifen Sie präventiv ein, um Ihre Arbeitsplätze langfristig zu erhalten – im ureigensten Interesse.

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