Illegale Müllentsorgung

Die fachgerechte Müllentsorgung ist eigentlich kein Problem. In Städten und auch im Umland gibt es Recyclinghöfe, die jede Art von Müll annehmen.

In der Regel ist das sogar kostenlos. Nur Problemstoffe, wie Lacke oder Farben und industrieller Müll, müssen bei der Entsorgung bezahlt werden.

Doch nicht alle Menschen sind bereit, sich auf den Weg zu machen, um ihren Müll fachgerecht entsorgen zu lassen und den Preis für ihren Müll zu bezahlen. Manchmal ist es pure Faulheit, meistens aber ist es die fehlende Einsicht und Geiz, den Preis dafür zu bezahlen, den der Dreck nun einmal kostet, den sie produzieren. Plötzlich steht die Autobatterie mit ihrer Säure am Straßenrand, oder der alte Kühlschrank wird im Wald abgeladen.

Das Bewusstsein für eine ordnungsgemäße Müllentsorgung war schon vor der Pandemie nicht gerade eine Sternstunde der Menschen. Jetzt, in Zeiten von Corona, scheint das Bewusstsein von richtiger Müllentsorgung bei vielen Menschen noch viel stärker in den Hintergrund zu rücken. Andere Probleme als die Umwelt rücken in den Fokus.

Die freie Zeit zu Hause wird genutzt, um den Keller aufzuräumen. So mancher entdeckt handwerkliche Fähigkeiten und gestaltet seinen Wohnraum neu. Und dazu kommt der alltägliche Hausmüll, der gerade zur Zeit des Homeoffice überproportional ansteigt. Und auch giftiger Gewerbemüll taucht plötzlich öfter in Wäldern und an Feldrändern auf. Mal schnell abgeladen auf dem Heimweg, denn noch ist es Winterzeit, es wird früh dunkel und die Gunst der Stunde genutzt. 

Weg mit den Müll und möglichst nicht vor der eigenen Haustür. Aus den Augen, aus dem Sinn.

Wann wird illegale Müllentsorgung zur Straftat?

Obwohl den Menschen bekannt ist, dass illegale Müllentsorgung rechtliche Folgen haben kann und eine Strafe nach sich zieht, schreckt diese nur wenige ab. Im Strafgesetzbuches (StGB) findet sich der Straftatbestand § 326 „Unerlaubter Umgang mit Abfällen.“ 

Dieser Straftatbestand betrifft die unbefugte Entsorgung, Behandlung, Beseitigung oder Lagerung von Abfällen, welche eine Gefahr für andere Leute oder die Umwelt darstellen, beispielsweise Farbreste, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Motoröl, Treibstoff sowie Baustoffe wie alte Teerpappe oder gar asbesthaltige Materialien wie Fassadenplatten, alte PVC-Bodenfliesen oder Dachplatten aus Welleternit. 

Welche Strafen drohen bei illegaler Müllentsorgung?

Das so genannte Kreislaufwirtschaftsgesetz für die unerlaubte Einlagerung und Entsorgung von Abfällen sieht bei illegaler Müllentsorgung ein Bußgeld bis zu € 100.000 vor. Dazu kommen noch die verschiedenen Bestimmungen der einzelnen Abfallgesetze der Bundesländer. Das heißt, wird die illegale Entsorgung als eine Straftat gewertet, können auch bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug die Folge sein. Obwohl diese Strafe auf den ersten Blick sehr hoch wirkt, scheint die Abschreckung ihre Wirkung zu verfehlen. Das liegt aber nicht an der Höhe der Strafe, sondern an der fehlenden Kontrolle und die Nachverfolgung der Täter. Es fehlt schlichtweg das Personal.

Wie können Privatdetektive helfen?

Um der illegalen Müllentsorgung gerichtsfest zu begegnen, ist der Einsatz von Privatdetektiven an sogenannten Hotspots – also dort, wo schon aus der Gewohnheit immer wieder Müllentsorgungen stattfinden – der verdeckte Einsatz durch eine Observation zulässig. 

Die Erfahrung aus Ermittlungen gegen Müllsünder zeigt uns, dass bei der Aufdeckung der illegalen Müllentsorgung, in einem Zeitraum von einer Woche, circa 15–20 Täter in unser Netz gehen. Die Überführung der Müllsünder erfolgt zum Beispiel über die Dokumentation der Handlung, dem Erfassen von Autokennzeichen und kann auch eine Verfolgung des Täters mit dem Fahrzeug nach sich ziehen. 

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für einen solchen Einsatz trägt zunächst immer der Auftraggeber, der eine Detektei engagiert und die illegale Müllentsorgung dokumentiert haben möchte. Das Interessante für Sie als Auftraggeber ist jedoch die Zivilprozessordnung und der Paragraf 91 der ZPO. 

In diesem Paragrafen heißt es, dass eine Partei (also der Täter, den wir beobachten und dessen Straftat wir dokumentieren), die in einem Rechtsstreit unterliegt, (denn unsere Beweise sind gerichtsfest belegt), die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten hat, (also Ihnen als Auftraggeber), soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. 

Zudem kommen natürlich auch noch die Kosten der Abfallentsorgung, die der Täter ebenfalls tragen muss, zu seiner Strafe hinzu.

In der Regel reichen schon ein paar Tage aus, um so viele Täter zu überführen, dass dies eine nachhaltige Abschreckung entfaltet und die Kosten für einen Einsatz von Privatdetektiven wieder eingespielt wird. 

Ob Sie nun eine Privatperson sind, auf dessen Grundstück immer wieder illegal Müll entsorgt wird, ein Unternehmer, auf dessen Firmengelände sich immer wieder illegaler Müll anfindet, der Pächter eines Waldgrundstücks oder gar in Ihrer Kommune solche illegalen Müllentsorgungen stattfinden – wir von der Detektei Schütt können Ihnen helfen!

Machen Sie Schluss mit der Vergiftung Ihrer Umwelt und sorgen Sie dafür, dass die Täter durch eine nachhaltige Kontrolle zur Rechenschaft gezogen werden!

Brauchen Sie unsere Hilfe?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
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