Dickpics & digitale Belästigung – das können Sie tun!

Wie Sie sich in Deutschland und Österreich gegen unerwünschte Penisbilder wehren und welche rechtlichen Schritte möglich sind.

Dickpics & digitale Belästigung – so wehren Sie sich!

Es gibt Nachrichten, die braucht kein Mensch. Vor allem nicht, wenn sie völlig ungefragt ins digitale Postfach flattern und intime Körperteile enthalten. Willkommen in der Welt der „Dickpics“ – ein Phänomen, das leider immer mehr Menschen betrifft. Aber müssen wir das einfach hinnehmen? Ganz klar: Nein! Während Österreich in einem aufsehenerregenden Fall kürzlich ein klares Zeichen setzte, ist Deutschland rechtlich bereits einen Schritt weiter. Doch was können Sie konkret tun, wenn Ihr Handy zur unfreiwilligen Galerie wird?

Ein Fall, der Wellen schlägt – und Hoffnung macht

Die österreichische Aktivistin Fredi Ferkova erlebte genau das, wovor sich viele fürchten: Ein fremder Mann schickte ihr mehrfach ungefragt pornografische Inhalte. Doch statt sich in Scham und Wut zu verlieren, schlug sie zurück – mit einem Anwalt und zwei Privatdetektiven. Und siehe da: Der Täter wurde ausfindig gemacht und musste zahlen! Rund 4.000 Euro wurden ihm in Rechnung gestellt, inklusive Schadensersatz und Detektivkosten. Das Bezirksgericht Favoriten in Wien machte dabei eine klare Ansage: Solche Bilder sind nicht nur eine Belästigung – sie können als Drohung gewertet werden! Besonders bemerkenswert: Die Detektivkosten musste in diesem Fall der Beschuldigte tragen.

Aber wie sieht die Lage in Deutschland aus? Und kann man hier auch Detektive einschalten, um den Absender zu entlarven? Die Antwort ist: Es kommt darauf an.

Wie ist die Rechtslage in Deutschland?

Während Österreich noch daran arbeitet, Dickpics explizit unter Strafe zu stellen, ist Deutschland bereits weiter. Nach § 184 StGB (Strafgesetzbuch) kann das ungefragte Verschicken solcher Bilder als „Verbreitung pornografischer Inhalte“ gewertet werden – mit empfindlichen Strafen. Besonders hart trifft es Täter, wenn Minderjährige betroffen sind. Dann drohen bis zu zehn Jahre Haft!

Wichtig: Für eine Verurteilung muss der Täter identifiziert werden. Und genau hier kommen Detektive ins Spiel.

Darf man in Deutschland Detektive beauftragen?

Kurz gesagt: Ja, aber nicht uneingeschränkt. Während Privatdetektive in Österreich in Ferkovas Fall eine entscheidende Rolle spielten, ist es in Deutschland rechtlich kniffliger. Detektive dürfen keine illegalen Methoden verwenden, um Täter aufzuspüren, aber sie können helfen, wenn es um die Sicherung von Beweisen oder die Recherche öffentlicher Informationen geht.

Was können Sie konkret tun, wenn Sie betroffen sind?

  1. Nicht ignorieren, sondern dokumentieren! Machen Sie Screenshots der Nachrichten, inklusive Zeitstempel und Absenderinfos.
  2. Sperren und melden! Plattformen wie Instagram, WhatsApp oder Tinder bieten Meldefunktionen für unerwünschte Inhalte.
  3. Rechtliche Schritte prüfen! Ein Anwalt kann helfen, eine Strafanzeige zu stellen und auf Unterlassung sowie Schadensersatz zu klagen.
  4. Privatdetektive einschalten? Falls der Absender anonym ist, können Detektive unter Umständen weiterhelfen – das sollte aber gut mit einem Juristen abgestimmt werden.

Ob in Deutschland oder Österreich – das ungefragte Verschicken von Dickpics ist keine Bagatelle, sondern eine Form der Belästigung. Während Österreich noch an einer klareren Gesetzgebung arbeitet, zeigt der aktuelle Fall, dass Betroffene sich wehren können. Und in Deutschland gibt es bereits rechtliche Handhabe.

Also: Lassen Sie sich nicht einschüchtern – holen Sie sich Unterstützung und setzen Sie klare Grenzen!

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