Schuldnersuche in der Corona-Krise

Nennen wir das Kind beim Namen: Nach mehr als einem Jahr Corona-Pandemie und Lockdowns in verschiedenen Härtegraden sind unzählige Zombie-Unternehmen auf dem Markt, die nur noch deshalb existieren, weil der Staat ihnen Geld leiht. Normalerweise wären diese Unternehmen längst am Ende und insolvent.

Am Leben gehalten werden sie durch die Rettungspakete und Überbrückungshilfen der Bundesregierung, die im vergangenen Jahr dafür 130 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen hat und für 2021 weitere 178 Milliarden Euro einplant. Um diese Summen finanzieren zu können, wurde die Schuldenbremse vorübergehend außer Kraft gesetzt. Die Corona-Krise trifft viele Unternehmen und Privatpersonen finanziell hart, und niemand braucht eine Glaskugel oder hellseherische Kräfte, um vorherzusagen, dass eine Pleite-Welle auf uns zurollt.

Zahlungsunfähige Unternehmen bedrohen die Wirtschaft

Schon jetzt können viele Kreditraten (aber auch Mieten) nicht mehr bedient werden, weil Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit sind und deshalb weniger Geld in der Tasche haben oder Selbständige und Unternehmer*innen immer noch auf tröpfelnde Rettungspaket-Zahlungen warten.

Unzählige Kredite für Autos, Immobilien oder den Flatscreen-Fernseher neuster Bauart, der noch kurz vor Pandemie-Beginn auf Ratenzahlung den Besitzer gewechselt hat, stehen vor dem Aus.

So hart das Schicksal von Insolvenz oder Privatinsolvenz für jeden einzelnen Betroffenen und jede Betroffene auch ist – für unser Wirtschaftsleben ist es unumgänglich, dass Gläubiger ihr Geld bekommen, damit nicht ein „Loch“ das nächste nach sich reißt. Unser Wirtschaftskreislauf muss funktionieren, damit sich unsere Gesellschaft nach Corona auch ökonomisch wieder erholen kann. 

Erfolgreich finden ist besser, als nur jemanden zu suchen

Was können Sie als Gläubiger tun, um nicht auf geplatzten Krediten und den Schulden Ihrer Schuldner sitzen zu bleiben? Zunächst steht Ihnen natürlich der klassische Weg offen: Ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengen, um einen Vollstreckungsbescheid zu erlangen. Die Erfahrung zeigt leider, dass dieser Weg eine hohe Ausfall-Quote hat, weil beispielsweise Schuldner von der Bildfläche verschwinden und der Vollstreckungsbescheid mit dem Hinweis „unbekannt verzogen“ nicht vollstreckt werden kann.

Natürlich gibt es noch den Gerichtsvollzieher, allerdings hat der so viele Fälle zu bearbeiten, dass er sein Hauptaugenmerk nicht auf Ihren Fall legen kann. Ihr Fall wird als einer von vielen auf einem Aktenstapel landen und ganz unten einsortiert, wenn keine relevanten Erkenntnisse über den Verbleib Ihres Schuldners erzielt werden können.

Was Sie als Gläubiger tun können, damit Sie nicht auf Ihren Forderungen sitzen bleiben.

Eine zweite Option, mit dem Sie sich viel Ärger und die knappen Ressourcen eines Gerichtsvollziehers ersparen können, haben Sie als Gläubiger mit dem berechtigten Interesse, einen Schuldner zu finden, durch die Beauftragung eines Privatdetektivs als „Erfüllungsgehilfen“.

Das lohnt sich besonders dann, wenn es sich bei Ihren Forderungen nicht um „Peanuts“, sondern um größere Summen handelt. Ein erfahrener Wirtschafts- und Privatdetektiv wird in Ihrem Auftrag nicht nur den Schuldner ausfindig machen, sondern kann gegebenenfalls auch wertvollen Besitz wie Fahrzeuge, Boote, Maschinen oder Camper sichern.

Erfolgreiches Forderungsmanagement durch Privatdetektiv: Holen Sie sich Ihr Geld zurück!

Für einen professionell arbeitenden Wirtschafts- und Privatdetektiv ist das Finden verschwundener oder abgetauchter Personen das tägliche Brot- und Buttergeschäft. Wir haben die Zeit, die Manpower, das Netzwerk und vor allem die Geduld, den Verbleib eines Schuldners erfolgreich zu ermitteln, damit Sie Ihren Vollstreckungsbescheid durchsetzen können. Wirtschafts- und Privatdetektive arbeiten nicht umsonst, das ist klar, aber manchmal ist der Weg über uns die einzige Option, um überhaupt an Ihr Geld zu kommen.

Die gute Nachricht ist: Nicht nur die Erfolgsquote Ihres Forderungsmanagements ist deutlich höher, sondern die Aufwandsentschädigung für die Beauftragung einer Detektei können Sie als Rechtsnachverfolgungskosten in den meisten Fällen steuerlich geltend machen und gegebenenfalls auch dem Schuldner auflasten.

Sie haben Fragen dazu?

Wir von der Wirtschaftsdetektei Schütt sorgen dafür, dass Sie zu Ihrem Geld kommen. Wir arbeiten bundesweit und kooperieren in jedem Bundesland mit mindestens einem Detektiv, der für Ihren Fall tätig werden kann. Auch international sind wir gut vernetzt, sodass Ihre Forderungen weltweit geltend gemacht werden können.

Die Detektei Schütt aus Hamburg ist seit vielen Jahren der kompetente Partner für mittelständische Unternehmen, um offene Forderungen zu realisieren, aber auch für Privatpersonen, die Geld verliehen und nie wiedergesehen haben.                                      

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