Wie Sie sich mit gerichtsverwertbaren Beweisen gegen Unterhaltsbetrug wehren können – und warum die Detektei Schütt aus Hamburg Ihr bester Partner ist.
Trennung und Unterhalt: Wenn die Emotionen hochkochen
Eine Trennung ist selten ein Spaziergang im Park. Neben emotionalen Wunden steht oft auch das Thema Trennungsunterhalt auf der Liste – ein Bereich, in dem, seien wir ehrlich, nicht immer die reine Wahrheit gesagt wird. Doch was tun, wenn der Ex-Partner plötzlich eine neue Beziehung führt und Sie trotzdem weiter zahlen sollen? Hier wird es spannend – und genau hier kann die Detektei Schütt aus Hamburg helfen.
Was das OLG Brandenburg entschieden hat
Das Oberlandesgericht Brandenburg hat im August 2024 klar Stellung bezogen: Eine sogenannte „verfestigte Lebensgemeinschaft“ kann den Anspruch auf Trennungsunterhalt entfallen lassen. Aber was bedeutet das?
Eine verfestigte Lebensgemeinschaft wird angenommen, wenn:
- eine partnerschaftliche Verbindung besteht, die über eine bloße Bekanntschaft oder Affäre hinausgeht.
- ein Zusammenleben auf Dauer angelegt ist und sich in einer gemeinsamen Haushaltsführung sowie gemeinsamen Aktivitäten zeigt.
- eine gewisse Zeitdauer vergangen ist, die eine Stabilität der Beziehung nahelegt (oftmals wird ein Zeitraum von etwa zwei bis drei Jahren als Orientierungswert herangezogen).
- das Paar nach außen als feste Einheit auftritt, z. B. durch gemeinsame Urlaube, Veranstaltungen oder öffentliche Auftritte.
- es erkennbar ist, dass die Partner in einer Form miteinander verbunden sind, die einer Ehe ähnlich ist.
Im konkreten Fall prüfte das OLG Brandenburg, ob ausreichende objektive Anhaltspunkte für das Bestehen einer solchen Lebensgemeinschaft vorlagen, die den Unterhaltsanspruch beeinflussen würden.
Zusammengefasst: Eine verfestigte Lebensgemeinschaft setzt eine dauerhafte, eheähnliche Partnerschaft voraus, die nach außen hin erkennbar ist und eine gewisse Stabilität aufweist.
Kurz gesagt: Lebt Ihr Ex-Partner mit jemand Neuem zusammen, teilt sich den Haushalt und tritt öffentlich wie ein Paar auf, könnte der Unterhalt wackeln. Besonders, wenn diese Beziehung schon zwei bis drei Jahre andauert oder andere Anzeichen wie gemeinsame Investitionen vorhanden sind.
Doch – und das ist der Clou – solche Tatsachen müssen nachgewiesen werden. Ohne Beweise bleibt es beim munteren Behaupten und Vermuten. Hier kommt die Detektei Schütt ins Spiel.
Warum ein Privatdetektiv die bessere Wahl ist
Natürlich könnten Sie selbst auf Spurensuche gehen. Aber ehrlich: Wollen Sie wirklich heimlich Fotos machen oder stundenlang vor der Wohnung Ihres Ex-Partners lauern? Und selbst wenn, wären Ihre Erkenntnisse, als befangene Person, vor Gericht oft nicht verwertbar. Ein Detektiv hingegen weiß genau, worauf es ankommt.
Die Detektei Schütt sammelt gerichtsverwertbare Beweise – professionell, diskret und effizient. Ob es um die Beobachtung einer verdächtigen Lebenssituation geht oder darum, Einkommensquellen aufzudecken, die Ihr Ex-Partner geschickt verschweigt: Hier sind Sie in besten Händen. Und das Wichtigste: Ein Detektiv ist ein neutraler Zeuge, dessen Berichte in der Regel großes Gewicht vor Gericht haben.
Was Sie konkret tun können
Vermuten Sie, dass Ihr Ex-Partner nicht ehrlich ist? Oder leben Sie in der unangenehmen Situation, dass der neue Partner Ihres Ex die alte Wohnung wie ein Hotel nutzt? Beides sind Szenarien, in denen Sie Ihre Rechte geltend machen können – mit den richtigen Beweisen.
Die Detektei Schütt bietet Ihnen hier die perfekte Unterstützung. Von der Dokumentation solcher Vorfälle bis zur Vorbereitung auf mögliche juristische Schritte – mit klaren Fakten und gerichtsverwertbaren Beweisen können Sie Ihren Fall stützen. Übrigens: Sollten Verstöße gegen gerichtliche Vorgaben erfolgen, drohen Ordnungsgelder oder gar Ordnungshaft. Ein starkes Mittel, um sich Gehör zu verschaffen.
EXTRA-Tipp: Lebt der Ex-Partner noch in der gemeinsamen ehelichen Wohnung und Sie nicht, können Sie darauf bestehen, dass der neue Partner dort nicht übernachtet und sich auch nicht unangemessen lange Zeit in der Wohnung aufhält. Denn Ihre vormals gemeinsame Wohnung bleibt auch in der Trennungszeit Ihre eheliche Wohnung, in der jeder Ehepartner den Anspruch darauf hat, dass diese persönliche Schutzzone nicht durch die Anwesenheit einer nicht geduldeten Person unangemessen gestört wird.
Fazit: Jetzt handeln – für Gerechtigkeit und Klarheit
Unterhaltsfragen sind kompliziert und emotional aufgeladen. Doch Sie müssen sich nicht allein durch den Paragrafen-Dschungel kämpfen. Mit klaren Beweisen gewinnen Sie nicht nur Klarheit, sondern auch die Möglichkeit, Ihre Rechte durchzusetzen.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns, es geht schließlich um Ihr Geld!