Digitales Sterben und Erben in Deutschland

Deutschland hat eine Gesamtbevölkerung von circa 82 Millionen Menschen. Davon sind circa 63 Millionen aktive Internetnutzer mit ebenso vielen Millionen Accounts bei diversen Social Media-Plattformen, Onlineshops, digitalen Bank- und E-Mail-Konten. 

Von diesen 63 Millionen Menschen sind in der digitalen Spielwelt mehr als die Hälfte, circa 34 Millionen Menschen unterwegs, die auf Plattformen von Spieleherstellern, Playstation, Steam und YouTube ein Konto besitzen und sich dort Tag für Tag vergnügen. Dass die Menschen so aktiv in der digitalen Welt unterwegs sind, ist Fluch und Segen zugleich, je nachdem, ob man den Blickwinkel des Verbrauchers oder den des Anbieters von digitalen Medien einnimmt.

Leider ist es auch so, dass pro Jahr in etwa 900.000 Menschen sterben. Und dies betrifft auch die digitale Welt. Stirbt ein Mensch in der realen Welt, so hinterlässt sein Tod auch in der digitalen Welt eine Lücke. 

Was passiert mit den Accounts, wenn eine Person verstirbt?

Für vielen Menschen sind die digitalen Erwerbsgüter kein Thema bei der Regelung ihres Nachlasses, und nur die wenigsten machen sich Gedanken darüber, welche Werte sie hinterlassen und welche Schwierigkeiten sich in der Rechtsnachfolge auch für die Erben daraus ergeben. Hier gilt es, die Menschen für dieses im Grunde noch sehr junge Thema des Internetzeitalters zu sensibilisieren. 

Der Bundesgerichtshof hat schon im Jahre 2018 in einem seiner Urteile festgestellt, dass das allgemeine Erbrecht auch für den digitalen Nachlass uneingeschränkt gilt und dass das digitale Eigentum nach den gleichen Regeln vererbt wird wie das analoge. Das heißt also, dass alle Rechte und Pflichten gegenüber Online-Diensten nach dem Tod eines Nutzers automatisch auf seine Erben übergehen, die in der Folge über alle persönlichen Daten verfügen dürfen.  

Welcher Erblasser – privat oder auch geschäftlich als Geschäftsführer einer Firma mit vielen Angestellten – hat sich darüber bereits Gedanken gemacht und seinen digitalen Nachlass gesichert? 

Die Hinterbliebenen haben als Erben vollen Zugriff auf das geschriebene Wort in den E-Mail-Diensten, Chatgruppen, persönlichen Nachrichten in Messengern und was immer Sie als Erbnachlasser online hinterlassen haben. Dazu gehören auch Fotos und Musikstücke auf Facebook oder Instagram, Patente in den Tresoren dieser Welt und digitale Vertragsabschriften bzw. Passwörter bei entsprechenden Diensten. 

Möchten Sie als Erbnachlasser, dass Ihre Erben auf alle persönlichen Dinge Zugriff haben?

Da niemand von uns in der Regel weiß, wann seine letzte Stunde schlagen wird, gilt es, frühzeitig die Verantwortung und Umsetzung der eigenen Rechte in Angriff zu nehmen und im Einzelnen zu klären, wie mit dem digitalen Nachlass umzugehen ist.

Gerade in Zeiten des Coronavirus eine nicht zu vernachlässigende Überlegung, da Sie bei einer möglichen Ansteckung nicht wissen, welches Ende die Krankheit nehmen könnte.

Neben den Werten, die man seinen Angehörigen vermacht, kann man auch das Risiko eines möglichen Datenmissbrauchs seines digitalen Online-Ichs verhindern. Denn digitale Konten, die nicht gelöscht werden und weiter existieren, können für die Hinterbliebenen auch eine Gefahr darstellen.

Ein Account, der nicht mehr aktiv genutzt wird, kann von anderen Personen gehackt werden und somit bei den Erben, die alle Rechte und Pflichten übernommen haben, einen monetären Schaden anrichten. Insbesondere ein Identitätsdiebstahl hätte für den Erben in dieser Hinsicht ganz besonders schwerwiegende Folgen, wenn die Daten eines Verstorbenen missbräuchlich von Kriminellen benutzt werden würden. 

An welche Daten und Geräte müssen Sie denken?

Zuallererst sollten Sie an die Hardware denken: Notebooks, Festplatten, Mobiltelefone, Smartwatches, Speichersticks und SD-Karten aus den Fotoapparaten. Gelegentlich sind diese mit einem Passwort gesichert. Hierfür müssen natürlich auch Listen angelegt werden, damit der Erbe auf diese Geräte, zum Beispiel auf den PC, nach Ihrem Tod zugreifen kann. 

Nach der Hardware kommt die Software – und schon sind wir auch bei den Onlinekonten. Hinterlässt der Verstorbene digitale Bankkonten oder Wertpapierdepots bei Onlinebanken, gehen auch diese in den Besitz des Erben über. Manchmal wissen Erben aber auch nichts von den Konten auf einem PC. Dann kann eine forensische Untersuchung des Speichergeräts helfen, einem unbekannten Vermögen auf die Spur zu kommen.

Auch die Daten aus einer Cloud, Gewinne bei Onlinespielen, digitale Bonuskarten oder bestehende Onlineverträge, Abos und Daueraufträge existieren digital und werden auf den Erben übertragen. Denken Sie auch daran, hier Klarheit zu schaffen und diese lückenlos aufzulisten. Sonst können hohe Kosten auf den Erben warten, zum Beispiel wenn teure Streamingdienste abonniert worden sind (Sky, Amazon Prime oder Netflix).

Haben Sie vielleicht ein Guthaben an Kryptowährungen, digitale Softwarelizenzen bei E-Books, Musikstücke oder digitale Zertifikate? Dann ist auch daran zu denken. 

Auf welchen Social Media-Plattformen haben Sie Accounts?

Facebook, Instagram, Snapchat und wie sie alle heißen, sollten Sie detailliert auflisten. Was soll mit den geerbten Profilen geschehen? Soll Ihr Erbe in die Daten Einsicht nehmen, alle Nachrichten lesen, die Profile löschen oder soll/muss er das Vertragsverhältnis beenden? 

Was sollten Sie als Erstes tun, um den digitalen Nachlass zu ordnen? 

  1. Ganz am Anfang ist das Erstellen einer Übersicht aller Accounts inklusive der Benutzernamen und Passwörter wichtig. Diese Liste gehört gespeichert auf einem verschlüsselten oder passwortgeschützten USB-Stick und sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
  2. Bestimmen Sie eine Vertrauensperson und statten Sie diese mit einer Vollmacht für Ihren Todesfall aus, damit diese Zugriff auf die vollständige Liste Ihrer Benutzerkonten hat. Am besten führen Sie in einem Übersichtsbogen exakt auf, was nach Ihrem Tod mit den einzelnen Konten geschehen soll. Legen Sie außerdem fest, wie mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den darauf gespeicherten Daten zu verfahren ist. 
  3. Definieren Sie noch in Ihrem Testament für mehr Rechtssicherheit, dass nur die Vertrauensperson oder ein bestimmter Kreis Einblick in Ihre persönlichen Daten erhalten soll.
  4. Und ganz wichtig: Halten Sie die Liste mit Ihren Accounts immer aktuell.

Sie sehen, es gibt viel zu tun in der Welt der Lebenden, und wir möchten Ihnen noch einen kleinen Hinweis zum digitalen Erbe mitgeben, der selten erwähnt wird, aber eine große Rolle spielt.

Umgang mit der DSGVO in Sachen digitales Erbe

Nach der aktuellen Datenschutz-Grundverordnung muss man betroffenen Personen (allerdings bisher nur auf deren Verlangen hin) mitteilen, welche Daten man von ihnen verarbeitet, wenn diese zum Beispiel in einem vererbten WhatsApp-Account mit in Erscheinung treten und etwas über sie geschrieben wurde bzw. Daten vorliegen. Denn die Persönlichkeitsrechte Dritter dürfen nach der geltenden DSGVO nicht beeinträchtigt werden. Hier müsste der Erbe aus Datenschutzgründen die Betroffenen unterrichten oder sogar der digitale Dienstleister, der die Daten aufbewahrt, zum Beispiel Facebook, nach einer Interessenabwägung zwischen dem Informationsrecht der Erben und den Persönlichkeitsrechten der Chatpartner deren Gespräche schwärzen oder aus den weitergegebenen Texten des Verstorbenen aussortieren. 

Der digitale Nachlass ist ein komplexes Thema, und wenn dieser nicht geregelt ist, kann er für einen Erben zu einer mühsamen und belastenden Aufgabe werden.

Wir von der Detektei Schütt können Ihnen durch die Zusammenarbeit mit einem versierten Kooperationspartner helfen, dass es eben nicht zu einer belastenden Aufgabe wird – mit folgenden Dienstleistungen:

  1. Wir spüren digitale Konten auf, durch forensische Untersuchungen von Endgeräten.
  2. Wir verschaffen Ihnen Zugang zu gesperrten Endgeräten, wenn das Passwort nicht bekannt ist. 
  3. Wir bieten auch analoge Erbenermittlungen für Anwaltskanzleien an, um unbekannte Erben aufzuspüren und ihnen das Erbe zu verschaffen, das ihnen zusteht.
  4. Wir vermitteln Ihnen einen sicheren Kontakt zu einem Partner, der Ihre Daten auf einen USB-Stick aufnimmt und sich auch mit den rechtlichen Gegebenheiten von Social Media-Profilen auskennt.

Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf, wenn Sie sich bereits mit Ihrem eigenen digitalen Nachlass befassen oder eventuell bald einen solchen erben werden.

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