Privatdetektive und Opfer gemeinsam gegen Stalking

Leider kommt das Stalking häufiger vor, als es die offizielen Kriminalstatistiken hergeben, denn die Dunkelziffer zu diesen Fällen ist nach Polizeiangaben um ein vielfaches höher und endet nicht selten mit körperlichen Übergriffen auf das gestalkte Opfer.

Meistens sind es Männer, die ihre ehemaligen Lebensgefährtinnen verfolgen, geringer ist deutlich die Anzahl der Frauen, die Männer stalken. Oftmals findet sich ein Stalking in einer Beziehung wieder, die beendet wurde und bei der die Trennung nur von einem Partner gewollt war. Gelegentlich kommt ein Stalking auch bei unerfüllter Liebe vor oder, wenn zwei Personen Streit miteinander hatten und der Unterlegene sich später durch Stalking rächt.

Das sogenannten Cyber- oder Internetstalking, in dem das Opfer über das Internet gedemütigt wird, ist im Grunde genommen eine Fortsetzung oder Erweiterung des Stalkers. Hier wird nicht nur im realen Leben das Opfer terrorisiert, sondern auch im Internet nachgestellt. In der Regel wird hier gegen Privatpersonen vorgegangen, manchmal terrorisieren Stalker auch Unternehmen, wo sie als ehemalige Mitarbeiter tätig waren und im späteren Verlauf gekündigt oder ungerecht behandelt wurden, zumindest ihrer Meinung nach.

Die Arten von Stalking sind vielfältig, doch was ist das eigentlich?

Das Wort Stalking entstammt aus dem englischen Wort „to stalk“ und heißt im Grunde genommen sich an etwas heranpirschen und zu (Tode) zu hetzen. Beim Stalking gegen Personen geht es natürlich darum diese zu verfolgen und den Menschen wissen zu lassen dass er verfolgt wird. Der Stalker versucht hier die Macht über das Privatleben seines Opfers zu erringen und es dauerhaft zu belästigen, zu demütigen und ständig zu überwachen. Die Opfer erleben in der Regel eine Art von schlimmsten Psychoterror und leben gegebenenfalls auch in der Angst, jederzeit einen Angriff durch den Täter ausgesetzt zu sein. Für die Opfer ist das Stalking somit eine extreme Beeinträchtigung in den persönlichen Lebensbereich.

Welcher Gefahr geht von einem Stalker aus?

Grundsätzlich muss man sagen, dass von einem Stalker jeder Art und Form der Gefahr ausgehen kann. Sei es das ständige verfolgen, mögliche Sachbeschädigungen oder auch körperliche Übergriffe gegen einen Selbst. Dabei wird übrigens nicht nur das eigentliche Opfer angegriffen, sondern es können auch die Eltern, Kinder und die Verwandten sein. Alles was dem Opfer lieb und teuer ist, wird zum Ziel des Stalkers. Die Sachbeschädigungen sind meistens Angriffe auf das Haus, die Wohnung, das Auto oder die Haustiere, wenn man welche besitzt.

Wäre es Ihnen wichtig, gegen Stalking Hilfe zu finden?

Wenn Sie selbst das Opfer eines Stalkers geworden sind, dann sollten Sie nicht zögern zu handeln. Schon gar nicht dürfen Sie warten und darauf vertrauen, dass Sie es möglicherweise aussitzen und abwettern können. Fangen Sie sofort an Beweise zu sammeln und informieren Sie die Polizei und das persönliche Umfeld.

Auch Privatdetektive zählen dazu, die für Sie die Beweise sammeln und als unabhängige Zeugen vor Gericht aussagen, wann sich der Stalker Ihnen genähert hat.

Detektive erstellen Bild und Videomaterial und dokumentieren, wann der Stalker Ihre persöhnliche Nähe aufsucht und möglicherweise Ihr Grundstück betritt. Auch der Schutz Ihrer Person können Sie einen Privatdetektiv anvertrauen, wenn diese eine Begleitschutzausbildung hat, wie zum Beispiel zwei Mitarbeiter der Detektei Schütt. Diese Begleitschützer können Sie dann auch vor Gericht begleiten und verhindern einen möglichen körperlichen Angriff oder Einschüchterungsversuch auf Sie.

Sollte der Stalker Sie über das Telefon belästigen und nachstellen, haben Sie auch die Möglichkeit Ihren Telefonanbieter darüber zu unterrichten und eine Fangschaltung einrichten zu lassen. Über diese Fangschaltung läßt sich dann nachweisen, dass über eine ganz bestimmte Telefonnummer angerufen wurde. Diese Telefonnummer kann dann als weiteres Indiz in einen Prozess einfließen, wenn diese dem Stalker zugeordnet werden kann. Damit Sie nicht das Opfer werden, müssen Sie bereits am Anfang dem Stalker eine klare Grenze aufziehen.

Was können wir für Sie tun?

Sie müssen natürlich erst einmal eine Anzeige gegen den Stalker bei der Polizei stellen. Wenn es bereits Beweise gibt, sind diese natürlich der Polizei vorzulegen. Gibt es noch keine, können wir als Privatdetektive entsprechende Beweise sammeln, Tathergänge dokumentieren und gerichtsfest belegen. Die Privatdetektive der Detektei Schütt werden dann Ihrem Rechtsanwalt die Beweismittel übergeben, damit Sie eine Einstweilige Verfügung gegen den Stalker aussprechen können.

Was kommt danach?

Als Opfer einer Stalkingattacke können Sie bei Gericht vorstellig werden und einen Antrag stellen, in dem gegen einen Stalker ein Kontaktverbot/Anäherungsverbot/Aufenthaltsverbot ausgesprochen wird. Kommt es zu einem Verstoß nach dieser Maßnahme, so macht sich der Stalker strafbar. Das kann sogar soweit führen, dass der Stalker für mehrere Jahre in das Gefängnis muss.

Auch hier ist es wieder wichtig zu wissen, das durch unabhängige Zeugen zum Beispiel mit einem Privatdetektiv, die entsprechenden Beweise gesammelt werden müssen und eine Dokumentation des Verstoßes gegen den Stalker gerichtsfest vorzulegen ist.

Ein recht junger Fall aus dem Jahr 2018 zeigt, wie wirksam Sie gegen einen Stalker bei rechtzeitiger Unterstützung vorgehen können: Der 44-Jährige Mann hatte eine langjährige Liebesbeziehung mit seiner Lebensgefährtin gehabt. Als die Frau sich wegen seiner Kontrollsucht von ihm trennte, hörte er nicht auf, sie zu verfolgen. Er folgte ihr drei Jahre überall hin und belästigte sie, wo er nur konnte. Dann drehte die Frau jedoch den Spieß um und wehrte sich gerichtlich gegen ihren Stalker. Das Ergebnis war, dass der Ex- Partner für drei Jahre ins Gefängnis musste.

Wenn Sie Hilfe benötigen gegen Stalking und kein Opfer mehr sein wollen, dann sind die Detektive der Detektei Schütt der richtige Ansprechpartner für Sie!

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